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Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen

Zuständige Stelle
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Freiburg
Habsburgerstraße 103
79104 Freiburg

Telefon: (07 61) 70 80-3 15(07 61) 70 80-3 15
Fax: (07 61) 70 80-36
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
" safe-prod-1500989414880-016518227 "
Sozialgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm

Telefon: 0731/189-00731/189-0
Fax: 0731/189-2419
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.9e885853-2962-4a61-b072-dd1b6368d018.42e8
E-Mail senden
Arbeitsgericht Ulm
Zeughausgasse 12
89073 Ulm

Telefon: (07 31) 1 89-0(07 31) 1 89-0
Fax: (07 31) 1 89-23 77
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.7de0808e-05ad-476a-b12e-1de65223503e.f193
Finanzgericht Baden-Württemberg
Börsenstraße 6
70174 Stuttgart

Telefon: 0711/6685- 00711/6685- 0
Fax: 0711/6685-166
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-prod-1498566844666-016502131
E-Mail senden
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Karlstraße 13
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571/1821-30007571/1821-300
Fax: 07571/1821-333
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.6eb39c5a-128d-4fb8-b3cc-24c8fcd43ee2.8b43
E-Mail senden
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg Kammern Mannheim
E 7, 21
68159 Mannheim

Telefon: (06 21) 2 92-0(06 21) 2 92-0
Fax: (06 21) 2 92-34 71
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
safe-prod-1500989720438-016518419
Amtsgericht Ulm
Hausanschrift:
Zeughausgasse 14
89073 Ulm
Postfach:
89014 Ulm

Telefon: 0731/18900731/1890
Fax: 0731/1892200
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach:
DE.Justiz.afc7b5c6-b1fc-4880-93f0-b1ac0625cf44.8b0a
E-Mail senden
Formulare Beschreibung

Online-Services:

Prozesskostenhilfe Formular online ausfuellen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens kommen verschiedene Kosten auf Sie zu. Dafür müssen Sie zunächst Ihr Einkommen und, soweit dies zumutbar ist, Ihr Vermögen einsetzen.

Wenn Sie dabei finanzielle Hilfe benötigen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie die Kosten eines Gerichtsverfahrens nur teilweise oder nur in Raten tragen können. In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt.

Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung erhalten Sie, wenn Ihnen nach Abzug folgender Ausgaben und Freibeträge weniger als 20 Euro monatlich zur Verfügung stehen:

Ausgaben:

  • für Steuern,
  • Vorsorgeaufwendungen,
  • Werbungskosten und
  • angemessene Wohn- und Heizkosten.

Freibeträge:

  • für Sie: 619,00 EUR
  • für einen Ehemann beziehungsweise eine Ehefrau oder für einen Lebenspartner beziehungsweise eine Lebenspartnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ohne eigenes Einkommen erhöht sich der Betrag um 619,00 EUR
  • für jede weitere Person, der Sie Unterhalt leisten. Eine gesetzliche Unterhaltspflicht vorausgesetzt, erhöhen sich die Beträge jeweils um:
    • 393,00 EUR für Kinder unter 6 Jahren
    • 429,00 EUR für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren
    • 518,00 EUR für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren
    • 496,00 EUR für Personen ab 18 Jahren
  • für erwerbstätige Personen: zusätzlich 282,00 EUR

Beträgt Ihr einzusetzendes Einkommen 20 EUR oder mehr, kann das Gericht eine monatliche Ratenzahlung anordnen oder die Prozesskostenhilfe ablehnen. Eine genaue Berechnung ist nur im konkreten Einzelfall möglich.

Die Prozesskostenhilfe deckt die Gerichtskosten. Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes oder der eigenen Rechtsanwältin deckt sie nur, wenn das Gericht einen Rechtsanwalt beziehungsweise eine Rechtsanwältin beigeordnet hat.

Achtung: Nicht von der Prozesskostenhilfe umfasst sind die Kosten Ihres Gegners, beispielsweise dessen Rechtsanwaltskosten. Sollten Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie diese Kosten erstatten. Ausnahmen gelten nur in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten sowie in manchen Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.