Altlasten
In der Vergangenheit wurde zum Teil sorglos mit Schadstoffen umgegangen. Dies führte als Relikt der Industrialisierung zu Boden- und Grundwasserverunreinigungen.
Die Bodenschutz- und Altlastenbehörde der Stadt Ulm erfasst Verdachtsflächen, Altstandorte, Altablagerungen und Altlasten, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden, im Bodenschutz- und Altlastenkataster.
Altlasten bzw. schädliche Bodenveränderungen, die eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt, insbesondere das Grundwasser, oder den Menschen darstellen, müssen gesichert oder beseitigt werden. Der Vollzug der entsprechenden Gesetze ist Aufgabe der unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde.
Altlastenanfragen für Grundstücke im Stadtkreis Ulm richten Sie bitte an altlasten@ulm.de. Für die Erteilung der Auskunft wird die Anschrift bzw. Flurstücksnummer des angefragten Grundstücks, Ihre Postanschrift und – sofern Sie nicht Eigentümer sind – die Vollmacht des Eigentümers, dass Sie auskunftsberechtigt sind, benötigt.
Für Auskünfte können Gebühren und Auslagen erhoben werden. Gebühren- und auslagenfrei sind einfache schriftliche Auskünfte. Kosten entstehen Ihnen bei ausführlichen Auskünften.