Wahlen und Abstimmungen in Ulm
Allgemeine Informationen

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen. Unter diesem Link "Wahlen und Bürgerbeteiligung" finden sich Basisinformationen zum Thema.
Wann findet die nächste Wahl statt? Hier ein Überblick:
Jahr | Wahlart | Legislaturperiode |
2021 | Landtagswahl | 5 Jahre |
2021 | Bundestagswahl | 4 Jahre |
2023 | Oberbürgermeisterwahl |
8 Jahre |
2023 | Schöffenwahl | 5 Jahre |
2024 | Europawahl | 5 Jahre |
2024 | Gemeinderatswahl | 5 Jahre |
2024 | Ortschaftsratswahl | 5 Jahre |
2025 | Bundestagswahl | 4 Jahre |
2026 | Landtagswahl | 5 Jahre |
Sie möchten Wahlhelfer/in werden?
Wahlhelfer/innen haben insbesondere folgende Aufgaben:
- im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben
- die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen
- insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahllokal zu sorgen
- die Stimmenauszählung vorzunehmen
*Bei der Kommunalwahl sind Personen schon ab dem vollendeten 16. Lebensjahr wahlberechtigt und könnten daher auch als Wahlhelfer/in tätig werden. Da die Kommunalwahl aber in der Regel zusammen mit der Europawahl durchgeführt wird, ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.
Briefwähler/innen müssen darauf achten, dass der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Ulm eingegangen ist. Insbesondere in den letzten Tagen vor der Wahl empfehlen wir deshalb, den Wahlbrief persönlich beim Wahlamt abzugeben bzw. in den Briefkasten am Kornhausplatz 4 einzuwerfen.
Eine Übersicht zu den Ulmer Wahllokalen finden Sie unter Wahllokalfinder.
Briefwahlunterlagen können in der Regel 5 bis 6 Wochen vor dem Wahltag erstmals beantragt werden. Der letzte Tag, um Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist jeweils Freitag vor dem Wahlsonntag, 18:00 Uhr.
Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Onlineantrag:
Für den Onlineantrag wird die Wählernummer und der Wahlbezirk benötigt. Diese steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Onlineantrag ist aus technischen Gründen nur bis Montag vor der Wahl, 12:00 Uhr, möglich. Der Link zum Antragsformular ist bei der aktuellen Wahl hinterlegt.
- Mobilgerät
Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code können Sie einen bereits vorausgefüllten Briefwahlantrag aufrufen. Um den Antrag abzuschließen müssen Sie noch Ihr Geburtsdatum ergänzen. Auch dieser Beantragungsweg steht nur bis Montag vor der Wahl, 12:00 Uhr, zur Verfügung.
- Schriftlicher Antrag
Für den schriftlichen Antrag können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Dort ist ein entsprechendes Formular aufgedruckt. Wollen Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, dann genügt ein einfacher Brief, der folgenden Inhalt aufweisen muss:- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift
- ggf. abweichende Anschrift für die Zustellung
- handschriftliche Unterschrift
- soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, die Wähler- und die Wahlbezirksnummer
Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Ulm.
Achtung, Postlaufzeiten:
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr bei der Auszählung berücksichtigt. Achten Sie daher darauf, Ihren Wahlbrief wieder rechtzeitig zurückzusenden.
- Persönlicher Antrag
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr,
- beim Wahlamt, Olgastraße 66
- bei den Ortsverwaltungen
persönlich beantragt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen gleich vor Ort ausfüllen und wieder abgeben.
- beim Wahlamt, Olgastraße 66
- Telefonischer Antrag
Ein telefonischer Antrag ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.