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Wahlen und Abstimmungen in Ulm

Allgemeine Informationen

Stimmabgabe an Wahlurne

Das Wahlrecht gehört zu den grundlegenden Rechten der Bürgerinnen und Bürger in einer Demokratie. In Deutschland können Sie durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss zu nehmen. Unter diesem Link "Wahlen und Bürgerbeteiligung" finden sich Basisinformationen zum Thema.

Wann findet die nächste Wahl statt? Hier ein Überblick:

 Jahr  Wahlart  Legislaturperiode
 2025  Bundestagswahl  4 Jahre
 2026  Landtagswahl  5 Jahre
 2028  Schöffenwahl  5 Jahre
 2029  Europawahl  5 Jahre
 2029  Gemeinderatswahl  5 Jahre
 2029  Ortschaftsratswahl

 5 Jahre

 2029  Bundestagswahl  4 Jahre

Am Wahltag sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Stimmabgabe geöffnet.

Briefwähler/innen müssen darauf achten, dass der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Ulm eingegangen ist. Insbesondere in den letzten Tagen vor der Wahl empfehlen wir deshalb, den Wahlbrief persönlich beim Wahlamt abzugeben bzw. in den Briefkasten in der Olgastraße 66 einzuwerfen.


Eine Übersicht zu den Ulmer Wahllokalen finden Sie unter Wahllokalfinder.

 

Wahllokal 608

bisher: Kindergarten Roter Berg, Am Roten Berg 34

ist umgezogen in

Klostermühle, Klosterhof 18, Hintereingang Blauseite, Raum: Saal, barrierefrei
(diese Information ist noch nicht in der Wahllokalfinder App gespeichert)

Briefwahlunterlagen können in der Regel 5 bis 6 Wochen vor dem Wahltag erstmals beantragt werden. Der letzte Tag, um Briefwahlunterlagen zu beantragen, ist Freitag vor dem Wahlsonntag, bei der Bundestagswahl 2025 erstmals bis 15:00 Uhr.

Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Onlineantrag:
    Für den Onlineantrag wird die Wählernummer und der Wahlbezirk benötigt. Diese steht auf der Wahlbenachrichtigung. Der Onlineantrag ist aus technischen Gründen nur bis Dienstag vor der Wahl möglich. Der Link zum Antragsformular ist bei der aktuellen Wahl hinterlegt.

  2. Mobilgerät
    Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code können Sie einen bereits vorausgefüllten Briefwahlantrag aufrufen. Um den Antrag abzuschließen müssen Sie noch Ihr Geburtsdatum ergänzen. Auch dieser Beantragungsweg steht nur bis Dienstag vor der Wahl zur Verfügung.

  3. Schriftlicher Antrag
    Für den schriftlichen Antrag können Sie die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung verwenden. Dort ist ein entsprechendes Formular aufgedruckt. Wollen Sie diese Möglichkeit nicht nutzen, dann genügt ein einfacher Brief, der folgenden Inhalt aufweisen muss:
    • Familienname
    • Vorname
    • Geburtsdatum
    • Anschrift
    • ggf. abweichende Anschrift für die Zustellung
    • handschriftliche Unterschrift
    • soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, die Wähler- und die Wahlbezirksnummer

    Bitte senden Sie Ihren Antrag in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Ulm.

    Achtung, Postlaufzeiten:
    Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr bei der Auszählung berücksichtigt. Achten Sie daher darauf, Ihren Wahlbrief wieder rechtzeitig zurückzusenden.

  4. Persönlicher Antrag
    Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, bei der Bundestagswahl 2025 erstmals bis 15:00 Uhr
    • beim Wahlamt, Olgastraße 66
    • bei den Ortsverwaltungen

    persönlich beantragt werden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis oder Reisepass und ggf. Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen gleich vor Ort ausfüllen und wieder abgeben.

  5. Telefonischer Antrag
    Ein telefonischer Antrag ist auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen nicht möglich.