Parkraumanagement in Ulm - Umfeld der Innenstadt
Im Anschluss an die erfolgreiche Umsetzung in der Innenstadt wurde das Parkraummanagement in den angrenzenden Stadtgebieten überprüft und weiterentwickelt. Die Untersuchungen umfassten die Stadtbereiche Magirushof, Dichterviertel, Neustadt, Oststadt und das Gebiet rund um das Congress Centrum. Dabei wurde sowohl das vorhandene Parkraumangebot als auch die tatsächliche Nutzung detailliert erfasst. Die Ergebnisse zeigten eine hohe Auslastung des öffentlichen Straßenraums, insbesondere in Abschnitten ohne bestehende Parkregelungen.
Mit Beschluss des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung, Bau und Umwelt vom 20. Mai 2025 soll das Mischparken ab dem 1. Februar 2026 auf fünf neu strukturierte Bewohnerparkzonen D, E, F, G und H ausgeweitet werden. In diesen Bereichen gilt künftig ebenfalls eine Gebührenpflicht für alle, die keinen Bewohnerparkausweis besitzen. Die Höchstparkdauer wird, im Unterschied zur Innenstadt, auf vier Stunden festgelegt, um dem abweichenden Bedarf insbesondere von Besucherinnen und Besucher gerecht zu werden. Die Bewirtschaftungszeit wird werktags von 9 bis 20 Uhr gelten. Bewohnerinnen und Bewohner können auch weiterhin mit einem gültigen Bewohnerparkausweis ohne Parkschein und zeitlich unbegrenzt innerhalb ihrer Zone parken.
Das Parkraumangebot wurde im
Oktober 2022 vor Ort erfasst. Berücksichtigt wurden der öffentliche Straßenraum
und die privaten, öffentlich zugänglichen Sammelanlagen (Parkhäuser). Dabei
wurden die öffentlich zur Verfügung stehenden Parkplätze im gesamten
Erweiterungsgebiet gezählt. Anschließend an die Erhebung des Parkraumangebotes
wurde die Parkraumbelegung in demselben Gebiet ermittelt. So konnte eine auf
Daten basierte Aussage über die Auslastung der verfügbaren Parkplätze getätigt
werden.
Die Ergebnisse ähneln dem
damaligen Resümee im Innenstadtbereich:
Der Belegungsgrad im
gesamten Untersuchungsgebiet entspricht durchschnittlich 86 % bis 90 %. Damit
ist die Auslastung der vorhandenen Parkplätze sehr hoch. Die Parkraumnachfrage
kann tageszeitabhängig nicht mehr abgedeckt werden.
Auffällig ist hierbei, dass
die Parkraumbelegung bei Betrachtung der einzelnen Straßenabschnitte räumlich
ungleichmäßig verteilt ist. Dort, wo das Parken noch nicht bewirtschaftet ist,
ist die Auslastung am höchsten. Dies liegt in der Natur der Sache: Wo es viele
kostenfreie Parkplätze gibt, wird fleißig geparkt.
Um den vorhandenen Parkraum
bestmöglich zu nutzen und die Parkplatzsuche für alle Verkehrsteilnehmenden zu
erleichtern, wird im gesamten Untersuchungsbereich analog zur Regelung in der
Innenstadt, das Mischparken eingeführt werden. Aber was bedeutet Mischparken?
Die Stadt Ulm strebt eine
möglichst einheitliche und einfach verständliche Parkregelung in allen
Bewirtschaftungsbereichen an. Dazu sieht das Konzept die Mischparkregelung als
am besten geeignet. Die Mischparkregelung umfasst eine Gebührenpflicht, wobei Bewohnende
mit einem Bewohnerparkausweis frei parken dürfen. Alle anderen
Verkehrsteilnehmenden parken gebührenpflichtig mit einem Parkschein.
Kostenfreie Parkplätze, die heute noch im gesamten Bereich punktuell vorhanden
sind, fallen ebenfalls unter die Gebührenpflicht mit einer Höchstparkdauer.
Dies führt dazu, dass mehr Fluktuation auf den Parkplätzen stattfindet, denn:
Ein Parkplatz wird dann optimal genutzt, wenn in einer kurzen Zeit mehrere
Verkehrsteilnehmende die Chance haben ihr Fahrzeug darauf abzustellen.
Das Parkraummanagement in den neuen Zonen D bis H soll zum 1. Februar 2026 eingeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt wird der öffentliche Parkraum in allen Bereichen dieser Zonen bewirtschaftet.
In Teilen der Zone F (Neustadt rund um den Karlsplatz) erfolgt die Bewirtschaftung von Beginn an über Parkscheinautomaten. Dort ist das Parken kostenpflichtig und auf eine Höchstdauer von vier Stunden begrenzt. In den übrigen Bereichen der Zonen D bis H sowie in weiteren Teilen der Zone F wird der Parkraum zunächst übergangsweise mit Parkscheibenregelung bewirtschaftet. Auch hier gilt eine maximale Parkdauer von vier Stunden, allerdings ohne Gebühr. Die vollständige Umstellung auf Parkscheinautomaten in diesen Bereichen erfolgt schrittweise, sobald die technische Ausstattung vor Ort umgesetzt ist.
Im Vorfeld der Umsetzung konnten sich Bürgerinnen und Bürger zwischen Februar und Mai 2024 zu den geplanten Maßnahmen äußern. Rückmeldungen wurden insbesondere über die Stadtteilforen und per E-Mail gesammelt und in die weitere Planung einbezogen. Weitere Informationen werden im Laufe des Jahres 2025 über städtische Kanäle bereitgestellt. Die Ausgabe der neuen Bewohnerparkausweise beginnt voraussichtlich im Herbst 2025.
Für Rückfragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte schriftlich an:
parken-in-ulm@ulm.de