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E-Tretroller

E-Scooter bei Nacht

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Derzeit gibt es keinen gültigen Rechtsrahmen durch welchen deutsche Städte in der Lage sind, Unternehmen von E-Tretrollern Auflagen zu erteilen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen im Ausland hat sich die Stadt Ulm dazu entschlossen eine Kooperationsvereinbarung mit Regelungen für ein geordnetes Miteinander zu entwerfen. Mögliche Sharing Dienstleister sollen diese Vereinbarung vor Betriebsaufnahme in Ulm unterzeichnen.

Diese sich stetig fortentwickelnde Kooperationsvereinbarung regelt in erster Linie Themen wie Flächennutzung, Daten und Schnittstellen und das Zusammenspiel mit dem ÖPNV. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Ausweisung von Ausschluss- bzw. Wunschzonen, in denen das Abstellen der Elektro-Tretroller verboten bzw. erwünscht ist. Die Vereinbarung zielt darauf ab, die Angebote bestmöglich in das Mobilitätsportfolio der Stadt Ulm zu integrieren und gleichzeitig ein geordnetes Stadtbild zu erhalten.