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Eingliederungshilfe

Einfach erklärt:
Menschen mit Behinderung sollen so leben können, wie Menschen ohne Behinderung. Die Eingliederungshilfe ist Geld, Hilfe und Beratung für Menschen mit Behinderung. Die Eingliederungshilfe kann mit diesen Leistungen helfen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zum Beispiel Hilfsmittel,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel Arbeit in einer Werkstatt,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung, zum Beispiel Schulbegleitung,
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe, zum Beispiel Hilfe beim Wohnen.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Menschen mit Behinderung eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Sie soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Leistungen der Eingliederungshilfe können sein:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe.              

Zu den Leistungen gehören zum Beispiel:

  • Hilfen zum Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule,
  • Leistungen zur Ausbildung und Weiterbildung für einen Beruf,
  • Leistungen zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM),
  • bei anderen Leistungsanbietern oder bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern und
  • Assistenzleistungen:
    • heilpädagogische Leistungen,
    • Leistungen zur Mobilität,
    • Hilfsmittel,
    • Besuchsbeihilfen.      

Art:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld oder Dienstleistung gewährt. Grundsätzlich ist dies auch in Form eines Persönlichen Budgets möglich.           

Umfang:
Die Leistungen der Eingliederungshilfe bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf der in einem Dialog zwischen dem Menschen mit Behinderung und dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe ermittelt wird.

Einfach erklärt:
Sie bekommen Eingliederungshilfe, wenn Sie eine wesentliche Behinderung haben und wegen Ihrer Behinderung Hilfe brauchen. Zum Beispiel beim Wohnen und Arbeiten.

Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Einfach erklärt:
Es gibt viele Hilfen in der Eingliederungshilfe. Sie können sich dazu bei der Stadt Ulm kostenlos beraten lassen. Wir unterstützen auch, bei der richtigen Stelle den richtigen Antrag zu stellen.

Hier finden Sie die richtigen Ansprechpersonen für Ulm und für Ihren Sozialraum (bitte melden Sie sich in dem Sozialraum, in dem Sie wohnen):

Die wichtigsten Schritte:

1. Die Stadt Ulm berät und informiert Sie zu allen möglichen Hilfen wegen Ihrer Behinderung.
2. Sie müssen einen Antrag stellen, um Eingliederungshilfe zu erhalten. Den Antrag finden Sie hier.
3. Mit Ihnen gemeinsam wird geprüft

  • was Sie sich wünschen und welche Ziele Sie haben,
  • was Sie gut können und was Sie nicht gut können,
  • welche Hilfen für Ihre Ziele passend sind und wer diese Hilfe bezahlt.

In schwerer Sprache heißt das auch "Bedarfsermittlung".

Die Antworten werden in einem Plan festgehalten. Der Plan heißt in schwerer Sprache "Gesamt- und Teilhabeplan".

4. Sie bekommen einen Bescheid, damit Sie wissen welche Hilfe Sie bekommen und für wie lange.

5. Es wird regelmäßig mit Ihnen geschaut, ob die Hilfe gut funktioniert. Der Plan wird dann mit Ihnen auch wieder neu gemacht und überarbeitet.

Die Gespräche mit Ihnen und die Überprüfung des Plans sind wichtig. Damit stellen wir sicher, dass Sie zufrieden sind mit den Hilfen und Sie auch die Hilfe bekommen, die Sie benötigen.

 

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit der Stadt Ulm, Abteilung Soziales. Die Abteilung Soziales berät zu den Leistungen der Eingliederungshilfe und anderer Leistungsträger. Die Unterstützung umfasst unter anderem Hilfe bei der Antragstellung und Hilfe bei der Klärung, wenn weitere Stellen zuständig sind. In der Regel wird die Abteilung Soziales ein ausführliches Gespräch zur Bedarfsermittlung führen. Hierbei geht es um Ihre Wünsche und Ziele. Zudem wird gemeinsam besprochen, was Sie selbständig können und in welchen Bereichen Sie Unterstützung in Anspruch nehmen wollen bzw. benötigen. Eventuell ist die Stadt Ulm nicht für alle beantragten Leistungen bzw. für alle ermittelten Bedarfe zuständig. Daher können gegebenenfalls in einem weiteren Schritt, im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens, weitere Stellen bzw. Dienste einbezogen werden. Dies kann nur mit Ihrem Einverständnis erfolgen. Die Abteilung Soziales berät Sie diesbezüglich. Auch falls zusätzliche Leistungen bei anderen Stellen beantragt werden könnten bzw. müssen. Die Stadt Ulm, Abteilung Soziales bespricht mit Ihnen, wie Sie diesen Antrag stellen können und welche Unterlagen dazu erforderlich sind. Nach der konkreten Feststellung der Leistungen erstellt die Abteilung Soziales mit Ihnen gemeinsam einen Gesamtplan, der regelmäßig, spätestens alle zwei Jahre überprüft und fortgeschrieben wird. In dem Gesamtplan sind Ihre Wünsche und Ziele, die konkreten Leistungen, die Stellen, welche die Leistungen erbringen sowie die Leistungsdauer zusammengefasst. Im letzten Schritt erhalten Sie auf dieser Grundlage einen Bescheid hierzu.
Den Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe finden Sie hier.

Bitte nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zur Stadt Ulm, Abteilung Soziales auf. Dort wird man Ihnen sagen, bis wann Sie welche Unterlagen einreichen und welche Fristen Sie einhalten müssen. In der Regel ist es nicht möglich, Ansprüche rückwirkend geltend zu machen. 

Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise

  • Einkommensnachweise (z.B. Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen),
  • Nachweise über Ausgaben,
  • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher, Bausparverträge)
  • und ärztliche Gutachten und Unterlagen.

Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der Stadt Ulm, Abteilung Soziales, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Keine.
Bei entsprechendem Einkommen und Vermögen kann, je nachdem um welche Leistung es geht, ein Beitrag zu den Aufwendungen gem. §§ 135 ff SGB IX verlangt werden. Die Stadt Ulm, Abteilung Soziales berät Sie hierüber ebenfalls.

Die Bearbeitungsdauer hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls ab. Es hilft die Bearbeitung zu beschleunigen, wenn Sie aktuelle Arztberichte über Befunde und Diagnosen, Pflegegutachten, Reha-Berichte oder pädagogische und therapeutische Berichte vorlegen können.

Hinweise zur Bedarfsermittlung erhalten Sie hier.

Die Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

 

13.06.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg