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Briefwahl beantragen

Mehrere Briefumschläge mit dem Logo der Stadt Ulm

Wenn Sie wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig nachdem Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Damit bleibt Ihnen genügend Zeit für die Rücksendung und Ihre Stimme geht rechtzeitig bei uns ein.

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Briefwahlanträge werden auch in den Dienstleistungszentren und Ortsverwaltungen innerhalb ihrer Öffnungszeiten bearbeitet.

Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastr. 66 sein, bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen der Stadt Ulm reicht nicht aus.

 

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich,
Der Online-Antrag ist auf zwei Wegen möglich:

  • Über den auf der Wahlbenachritigung aufgedruckten QR-Code (Rückseite, oben rechts), besteht die Möglichkeit, bereits einen vorausgefüllten Briefwahlantrag mit Mobilgeräten abzurufen. Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Aufgrund der langen Postlaufzeit wird der Onlineantrag am Dienstag vor der Wahl abgeschaltet .


Sie können Ihre Briefwahl schriftlich beantragen, dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich das Antragsformular, dieses können Sie entweder in einem frankierten Umschlag an Stadt Ulm, Bürgerdienste, Statistik und Wahlen, Olgastr. 66, 89073 Ulm senden, oder direkt bei uns einwerfen.
  • Sie können auch eine E-Mail an wahlamt@ulm.de oder einen Brief schreiben, dazu benötigen wir folgende Angaben:
    - Familienname
    - Vorname
    - Geburtsdatum
    - Anschrift
    - soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer
Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen aufgrund der langen Postlaufzeit rechtzeitig.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt in der Olgastraße 66 abholen. Dies ist bei der Bundestagswahl 2025 bis Freitag vor der Wahl um 15:00 Uhr
möglich.

Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Pass mit, und wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung.




Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens um 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig mit der Post auf den Weg.
Alternativ können Sie sie bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten des Wahlamts (Eingang Olgastraße 66, 89073 Ulm) einwerfen. Stimmzettel, die nach der Frist eingehen sollten, können leider nicht berücksichtigt werden.