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Briefwahl beantragen

Mehrere Briefumschläge mit dem Logo der Stadt Ulm

Wenn Sie wahlberechtigt sind, haben Sie die Möglichkeit der Briefwahl. Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig, nachdem Sie Ihre Wahlbenachrichtigung bekommen haben. Damit bleibt Ihnen genügend Zeit für die Rücksendung und Ihre Stimme geht rechtzeitig bei uns ein.

Telefonische Anträge sind nicht möglich.

Alle Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt, die Unterlagen aber bis Mittwoch vor der Wahl nicht erhalten haben, sollten sich wenn möglich persönlich bei den Bürgerdiensten in der Olgastr. 66 bzw. in den dezentralen Dienstleistungszentren oder den Ortsverwaltungen melden, um Ersatzunterlagen zu erhalten. Dies ist notwendig, da bei einer Stimmabgabe im Wahllokal bei beantragter Briefwahl ein vorhandener Wahlschein Voraussetzung ist. Die Wahlbenachrichtigung berechtigt in diesem Fall nicht mehr zur Wahl im Wahllokal.

Die Verwendung des Online-Antrags ist nur bei Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich,
Der Online-Antrag ist bis Montag vor der Wahl auf zwei Wegen möglich:

  • Über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code (Rückseite, oben rechts), besteht die Möglichkeit, bereits einen vorausgefüllten Briefwahlantrag mit Mobilgeräten abzurufen. Um den Antrag abzuschließen, müssen Sie nur noch Ihr Geburtsdatum ergänzen.

Aufgrund der Postlaufzeit wird der Onlineantrag am Dienstag vor der Wahl um 12 Uhr abgeschaltet.


Eingang bei den Bürgerdiensten in der Olgastr. 66
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastr. 66 sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen der Stadt Ulm reicht nicht aus.

Versand mit der Post
Wahlbriefe, die mit der Deutschen Post AG versandt werden, sollten deshalb rechtzeitig vor der Wahl abgeschickt werden. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass die Wahlbriefe noch rechtzeitig bis zum Wahltag beim Wahlamt eingehen.


Bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66 können Sie die Briefwahl nicht nur beantragen, sondern auch dort direkt wählen – dies ist möglich, sobald die Stimmzettel bei der Stadt eingegangen sind.
 

Bitte bringen Sie dafür einen gültigen Ausweis oder die Wahlbenachrichtigung mit. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält eine solche Vollmacht.



Sie können Ihre Briefwahl schriftlich beantragen, dazu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich das Antragsformular, dieses können Sie entweder in einem frankierten Umschlag an Stadt Ulm, Bürgerdienste, Statistik und Wahlen, Olgastr. 66, 89073 Ulm senden, oder direkt bei uns einwerfen.
  • Sie können auch eine E-Mail an wahlamt@ulm.de oder einen Brief schreiben, dazu benötigen wir folgende Angaben:
    - Familienname
    - Vorname
    - Geburtsdatum
    - Anschrift
    - soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt: die Wähler- und Wahlbezirksnummer
Bitte beantragen Sie Ihre Unterlagen aufgrund der langen Postlaufzeit rechtzeitig.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt in der Olgastraße 66 abholen.

Bitte bringen Sie in jedem Fall Ihren Personalausweis oder Pass mit, und wenn möglich Ihre Wahlbenachrichtigung.


Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens um 18:00 Uhr am Wahlsonntag beim Wahlamt eingegangen sein. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig mit der Post auf den Weg.
Alternativ können Sie sie bis 18:00 Uhr am Wahlsonntag in den Briefkasten des Wahlamts (Eingang Olgastraße 66, 89073 Ulm) einwerfen. Stimmzettel, die nach der Frist eingehen sollten, können leider nicht berücksichtigt werden.