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Bebauungsplanverfahren

Der Bebauungsplan ist das wichtigste Instrument des Städtebaurechts und dient der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung.

Er trifft Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen und sonstigen Nutzung von Grundstücken in dem jeweiligen Geltungsbereich. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan ist seine Darstellungsweise parzellenscharf. Das Erfordernis einen Bebauungsplan aufzustellen kann beispielsweise darin bestehen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um dem Wohnungsbedarf in Ulm gerecht zu werden oder um zu prüfen, ob die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes oder eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs zulässig ist.

Das Verfahren über die Aufstellung oder die Änderung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wie die Beteiligung der Behörden wesentlicher Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens. Sie findet in der Regel zweistufig in Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs statt.

Regelverfahren Bebauungsplan (39,94 KB, pdf)

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