Wahlgräber
- Wahlgräber bestehen für Urnen und Erdbestattungen.
- Die Wahl der Grabstätte innerhalb des Friedhofs ist beliebig.
- In einem Erdwahlgrab ist neben der Sargbeisetzung auch das Beisetzen von Urnen möglich.
- Das Nutzungsrecht wird erstmalig für die Dauer von 20 bzw. 30 Jahren verliehen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts ist eine Verlängerung möglich.
- Eine Reservierung im Sinne eines „Vorkaufs“ zu Lebzeiten ist möglich.
- Ideales Familiengrab: bietet die meisten individuellen Möglichkeiten.
- Insbesondere Doppelgräber und mehrstellige Wahlgräber eignen sich für eine individuelle Grabgestaltung bzw. das Aufstellen von besonderen Grabzeichen