Bewohnerparkausweis

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorzugt.
Die Servicestelle Verkehr, die Bewohnerparkausweise ausstellt, ist auch für die Ausstellung von Handwerkerparkausweisen zuständig.
Die Rechtsverordnung der Stadt Ulm über die Erhebung von Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen (Bewohnerparkgebührenverordnung) wurde vom Oberbürgermeister der Stadt Ulm erlassen und tritt zum 01.11.2023 in Kraft.
Ab dem 01.11.2023 kostet der Bewohnerparkausweis dann wieder 200,00 € für ein Jahr. Die von der Stadt Ulm praktizierte Übergangslösung endet somit am 01.11.2023.
Wir bitten folgende Regelungen zu beachten:
Bewohnerparkausweise mit einer Gültigkeit bis einschließlich 31.10.2023:
Diese Parkausweise verlängern sich automatisch bis zum 31.12.2023. Eine weitere Veranlassung ist von den Ausweisinhaberinnen und -inhabern nicht erforderlich. Wir bitten um eine rechtzeitige Beantragung des neuen Bewohnerparkausweises, jedoch spätestens im Dezember 2023, um eine Ausstellung zum 01.01.2024 zu gewährleisten.
Bewohnerparkausweise, deren Gültigkeit ab einschließlich 01.11.2023 ablaufen:
Die Verlängerung der Bewohnerparkausweise kann bereits heute im Serviceportal-Service-BW beantragt werden. Diese werden im Anschluss an die Beantragung auf dem Postweg versandt. Eine Beantragung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden. Sollte eine persönliche Beantragung vor Ort bevorzugt werden, wird gebeten, den bereits ausgefüllten Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen und vorzulegen. Eine persönliche Beantragung (Neubeantragung/ Verlängerung) ist wieder ab dem 02.11.2023 möglich.
Neubeantragung eines Bewohnerparkausweises:
Neuanträge können bereits heute im Serviceportal-Service-BW gestellt werden. Eine Beantragung per E-Mail kann nicht berücksichtigt werden. Eine persönliche Beantragung ist wieder ab dem 02.11.2023 möglich.
Fahrzeuge dürfen in den Zonen A, B und C mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis werktags über den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer parken. Ohne Bewohnerparkausweis darf werktags von 9 - 22 Uhr mit einem Parkschein für die Höchstparkdauer von 2 Stunden geparkt werden. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist das Parken in den Mischparkbereichen für alle frei.
In Ulm gibt es verschiedene Bereiche mit Bewohnerparkrecht. Die Zuteilung richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Die Einteilung der Zonen kann der Karte der Bewohnerparkbereiche in Ulm (3,30 MB, pdf)(Downloads in der rechten Spalte) entnommen werden.
Ab
August 2022 gelten in der Innenstadt die neuen Bewohnerparkbereiche A, B, C. Die
Bewohnerparkbereiche außerhalb der Innenstadt gelten unverändert weiter. Die bisherigen Zonen 100 und 301 sind Teil der neuen Zone B. Die bisherigen Zonen 101 und 401 gehören künftig zur Zone C.
Wichtig: Die Bewohnerparkausweise für die vorgenannten Zonen behalten ihre Gültigkeit in
den neuen Zonen B und C! Gültige Ausweise müssen
somit nicht umgetauscht werden und können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit
weiterhin genutzt werden. Auch die Bewohnerparkausweise außerhalb der Innenstadt gelten unverändert weiter.
- Amtlicher Hauptwohnsitz im jeweiligen Bewohnerparkbereich
- Kein Vorhandensein von privaten Stell- oder Garagenplätzen
- Es wird nur ein Bewohnerparkausweis pro Person ausgestellt
200 Euro für 1 Jahr
Neuantrag
- Antragsformular
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ist das Kfz auf Sie zugelassen? Nein?
Dann benötigen Sie die formlose Bescheinigung der Halterin oder des Halters, dass Sie das Kfz hauptsächlich nutzen
Verlängerung
- Benennung des Kennzeichens und Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Sollten Sie Ihren Neuantrag vor dem Jahr 2022 gestellt haben, bitten wir Sie, uns bei der nächsten Verlängerung alle unter "Neuantrag" genannten Unterlagen vorzulegen
Kennzeichenänderung
- Kopie des Fahrzeugscheins
- Ist das Kfz auf Sie zugelassen? Nein?
Dann benötigen Sie die formlose Bescheinigung der Halterin oder des Halters, dass Sie das Kfz hauptsächlich nutzen - Die Änderungsgebühr beträgt 12 Euro
Für die Antragstellung wird ein Servicekonto bei dem Serviceportal- Service-BW benötigt. Im Serviceportal kann der Bewohnerparkausweis nach erfolgter Registrierung bequem online beantragt werden.
Für eine persönliche Antragstellung während den Öffnungszeiten können Sie sich die Unterlagen hier herunterladen und mitbringen. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Anträge, die per E-Mail eingehen, können nicht berücksichtigt werden.