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Bewohnerparkausweis

Karte der Bewohnerparkgebiete mit Logo der Stadt Ulm und Text Bewohnerparken in Ulm

Bewohnerparkausweise, deren Gültigkeit zum Jahresende ausläuft, können bereits jetzt verlängert werden. Wir empfehlen, die Verlängerung frühzeitig vorzunehmen, da erfahrungsgemäß in der Weihnachtszeit und zum Jahresbeginn ein deutlich erhöhtes Kundenaufkommen besteht und es sowohl vor Ort als auch im Online-Verfahren zu Wartezeiten kommen kann.

Die Servicestelle Parkausweise bleibt vom 29. Dezember 2025 bis einschließlich 1. Januar 2026 geschlossen. Ab Freitag, 2. Januar 2026, ist sie wieder regulär geöffnet.

Zum 1. Februar 2026 tritt zudem das neue Parkraummanagement in den an die Innenstadt angrenzenden Bereichen in Kraft. Dort gilt künftig das sogenannte Mischparken. Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen Parkzonen können mit einem Bewohnerparkausweis weiterhin rund um die Uhr parken, während andere Verkehrsteilnehmende werktags zwischen 9 und 20 Uhr einen Parkschein oder eine Parkscheibe für die Höchstparkdauer von 4 Stunden benötigen. Im Zuge der Umstellung ändern sich auch die bisherigen nummerischen Parkzonenbezeichnungen. Künftig werden die Zonen mit Buchstaben gekennzeichnet. So wird beispielsweise aus dem bisherigen Bewohnerparkbereich 300 der neue Bereich F. Wichtig ist: Bereits ausgestellte Bewohnerparkausweise behalten ihre Gültigkeit. Eine Anpassung auf die neuen Zonenbezeichnungen ist nicht erforderlich, diese erfolgt automatisch bei der nächsten Verlängerung.

Bewohnerinnen und Bewohner, die bisher keinen Bewohnerparkausweis hatten, aber in einem Gebiet wohnen, in dem das Bewohnerparken ab dem 1. Februar 2026 eingeführt wird, können bereits jetzt einen Bewohnerparkausweis für die neuen Parkzonen beantragen. Die Ausweise sind ab dem 1. Februar 2026 jeweils ein Jahr gültig. Gleichzeitig erhöht sich die Gebühr ab diesem Datum von derzeit 200 Euro auf 300 Euro pro Jahr. Alle Anträge, die davor eingehen, werden noch mit der bisherigen Gebühr von 200 Euro berechnet.

Einen Bewohnerparkausweis können Sie entweder online über service-bw beantragen oder persönlich bei der Servicestelle Parkausweise. Anträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Antragstellung vor Ort:

Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig! Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten und denken Sie daran, die erforderlichen Unterlagen für Ihr Anliegen bereit zu haben.
Die Zahlung und die Ausstellung des Parkausweises kann direkt vor Ort durchgeführt werden.

Weitere Informationen zu Kosten, Fristen, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen

Antragstellung online:

Die online Antragstellung erfolgt über service-bw. Sie benötigen ein kostenloses Nutzerkonto und eine Möglichkeit, den Antrag online zu bezahlen. Akzeptiert werden Zahlungen mit giropay, Kreditkarte und PayPal. Der Parkausweis wird anschließend per Post an Sie verschickt. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung aktuell bis zu 5 Werktage dauern kann.

Den Link zur Onlineantragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen


Benötigen Sie einen Handwerkerparkausweis oder einen Schwerbehindertenparkausweis? Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten:


In Ulm gibt es verschiedene Bereiche mit Bewohnerparkrecht. Die Zuteilung richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Die Einteilung der Zonen können folgenden Karten entnommen werden:

Karte der Bewohnerparkbereiche in Ulm (3,30 MB, pdf)

Karte der Bewohnerparkbereiche in der Innenstadt (1,12 MB, pdf)

Karte der Bewohnerparkbereiche in Ulm ab 01.02.2026 (1,79 MB, pdf)

Karte der Bewohnerparkbereiche in der Innenstadt ab 01.02.2026 (1,69 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich A (1,04 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich B (1,09 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich C (1,19 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich D (1,54 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich E (1,36 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich F (1,63 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich G (1,53 MB, pdf)

Karte Bewohnerparkbereich H (1,65 MB, pdf)

Was bedeutet Mischparken?

Fahrzeuge dürfen in den Zonen A, B und C mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis werktags über den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer parken. Ohne Bewohnerparkausweis darf werktags von 9 - 22 Uhr mit einem Parkschein für die Höchstparkdauer von 2 Stunden geparkt werden. 

In den neuen Zonen D, E, F, G, H darf mit einem Bewohnerparkausweis ebenfalls über den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer geparkt werden. Ohne Bewohnerparkausweis darf werktags von 9 - 20 Uhr mit einem Parkschein oder einer Parkscheibe für die Höchstparkdauer von 4 Stunden geparkt werden.

Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist das Parken in den Mischparkbereichen für alle frei.