Bewohnerparkausweis
Die Servicestelle Verkehr ist von 24.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 für den Publikumsverkehr geschlossen. Eine telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls nicht gewährleistet. Ab dem 02.01.2025 sind wir wie gewohnt für Sie erreichbar.
Bewohnerparkausweise, die zum Jahresende ablaufen, können bereits verlängert werden. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Bewohnerparkausweis besitzen und diesen verlängern möchten, dies bereits in den Herbstmonaten zu tun. So werden lange Wartezeiten zum Ende des Jahres und zu Beginn des neuen Jahres vermieden. Gerne können Sie Ihre Bewohnerparkausweise bereits heute über das Serviceportal BW oder persönlich in der Servicestelle Verkehr während der Öffnungszeiten verlängern.
Einen Bewohnerparkausweis können Sie entweder online über service-bw beantragen oder persönlich bei der Servicestelle Verkehr. Anträge per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.
Antragstellung vor Ort:
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig! Besuchen Sie uns während unserer Öffnungszeiten und denken Sie daran, die erforderlichen Unterlagen für Ihr Anliegen bereit zu haben.
Die Zahlung und die Ausstellung des Parkausweises kann direkt vor Ort durchgeführt werden.
Weitere Informationen zu Kosten, Fristen, Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen
Antragstellung online:
Die online Antragstellung erfolgt über service-bw. Sie benötigen ein kostenloses Nutzerkonto und eine Möglichkeit, den Antrag online zu bezahlen. Akzeptiert werden Zahlungen mit giropay, Kreditkarte und PayPal. Der Parkausweis wird anschließend per Post an Sie verschickt. Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung aktuell bis zu 5 Werktage dauern kann.
Den Link zur Onlineantragsstellung und weitere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: Bewohnerparkausweis beantragen
Benötigen Sie einen Handwerkerparkausweis oder einen Schwerbehindertenparkausweis? Entsprechende Informationen dazu finden Sie auf folgenden Seiten:
In Ulm gibt es verschiedene Bereiche mit Bewohnerparkrecht. Die Zuteilung richtet sich nach dem Hauptwohnsitz. Die Einteilung der Zonen können folgenden Karten entnommen werden:
Karte der Bewohnerparkbereiche in Ulm (3,30 MB, pdf)
Karte der Bewohnerparkbereiche in der Innenstadt (1,12 MB, pdf)
Karte Bewohnerparkbereich A (1,04 MB, pdf)
Karte Bewohnerparkbereich B (1,09 MB, pdf)
Karte Bewohnerparkbereich C (1,19 MB, pdf)
Was bedeutet Mischparken?
Fahrzeuge dürfen in den Zonen A, B und C mit dem jeweiligen Bewohnerparkausweis werktags über den ganzen Tag hinweg und ohne Höchstparkdauer parken. Ohne Bewohnerparkausweis darf werktags von 9 - 22 Uhr mit einem Parkschein für die Höchstparkdauer von 2 Stunden geparkt werden. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten ist das Parken in den Mischparkbereichen für alle frei.