Kommunale Wärmeplanung in Ulm

Die Stadt Ulm ist eine von 104 Baden-Württembergischen großen Kreisstädte bzw. kreisfreien Städten, welche durch das Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) verpflichtet worden sind, bis 31.12.2023 einen Kommunalen Wärmeplan (KWP) vorzulegen. Weiter