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Gemeinderat

Blick auf den vollbesetzten Gemeinderatssaal

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderats und seiner Mitglieder sind in der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg geregelt.

Der Gemeinderat bestimmt und kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und überwacht die Ausführung der Beschlüsse. Da nicht alle Angelegenheiten durch den Gemeinderat entschieden werden können, werden Fachausschüsse gebildet, die innerhalb festgelegter Grenzen anstelle des Gemeinderats entscheiden können. Die Ausschüsse beraten außerdem Angelegenheiten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vor, die dann vom Gemeinderat abschließend entschieden werden.

Der Gemeinderat der Stadt Ulm besteht aus Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 40 ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Der Gemeinderat wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die letzte Wahl fand am 9. Juni 2024 statt. .

Der Gemeinderat der Stadt Ulm setzt sich aktuell wie folgt zusammen:

GRÜNE-Fraktion (9 Sitze), FWG-Fraktion (9 Sitze), CDU/UfA-Fraktion (8 Sitze), SPD-Fraktion (7 Sitze), kjt-Fraktion (3 Sitze) FDP (2 Sitze) und AfD (2 Sitze).

Öffentliche Informationen über die Arbeit des Gemeinderates, zu den Sitzungen, zu den Mitgliedern sowie alle öffentlichen Sitzungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Ulm.