Gemeinderat
Der Gemeinderat ist die
Vertretung der Bürgerschaft und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die
Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle
Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister Kraft
Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten
übertragen hat. Die rechtlichen Grundlagen des Gemeinderats und seiner
Mitglieder sind in der Gemeindeordnung (GemO) von Baden-Württemberg geregelt.
Der Gemeinderat bestimmt und
kontrolliert die Arbeit der Verwaltung und überwacht die Ausführung der
Beschlüsse. Da nicht alle Angelegenheiten durch den Gemeinderat entschieden werden
können, werden Fachausschüsse gebildet, die innerhalb festgelegter Grenzen
anstelle des Gemeinderats entscheiden können. Die Ausschüsse beraten außerdem
Angelegenheiten im jeweiligen Zuständigkeitsbereich vor, die dann vom
Gemeinderat abschließend entschieden werden.
Der Gemeinderat der Stadt Ulm
besteht aus Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 40
ehrenamtlich tätigen Stadträtinnen und Stadträten. Der Gemeinderat wird alle
fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die letzte
Wahl fand am 9. Juni 2024 statt. .
Der Gemeinderat der Stadt Ulm setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
GRÜNE-Fraktion (9 Sitze), FWG-Fraktion (9 Sitze), CDU/UfA-Fraktion (8 Sitze), SPD-Fraktion
(7 Sitze), kjt-Fraktion (3 Sitze) FDP (2 Sitze) und AfD (2 Sitze).
Öffentliche
Informationen über die Arbeit des Gemeinderates, zu den Sitzungen, zu den
Mitgliedern sowie alle öffentlichen Sitzungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Ulm.