Am 26. Juli 2011 hatte die Landesregierung mehrheitlich den Entwurf eines S21-Kündigungsgesetzes zum Projekt Stuttgart 21 beschlossen. Der Entwurf sah die Ausübung von Kündigungsrechten durch das Land bei der Finanzierung von Stuttgart 21 vor.
Am 16. September 2011 wurde der Gesetzesentwurf in einer Sondersitzung des Landtages, in erster Lesung beraten. Am 28. September 2011 schließlich stimmte der Landtag, nach erneuter Beratung (2. Lesung), über den Gesetzentwurf ab.
Da der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU, SPD und FDP mehrheitlich abgelehnt wurde, wurde von mehr als einem Drittel der Landtagsabgeordneten nach Artikel 60 Abs. 3 Landesverfassung Baden-Württemberg beantragt, das abgelehnte Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
Diese Volksabstimmung fand am Sonntag, 27. November 2011, statt.
Sonderveröffentlichungen zu der Volksabstimmung mit u.a.
umfangreichen Auswertungen und Hintergrundinformationen sowie weitere
Statistiken und Ergebniskarten finden Sie
unter "Offene Daten Stadt Ulm".
Hier folgen in Kürze weitere Informationen.
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