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© Stadt Ulm - LI-Vk
Grundstücksverkauf und Bauplätze
Sie haben die Absicht, zu bauen? Sobald ein Bewerbungsverfahren für ein Baugebiet von der Stadt Ulm öffentlich bekannt gemacht wird, können Sie sich gezielt auf das genannte Baugebiet bewerben. Sie können sich unter anderem gerne auf der Plattform BAUPILOT über Baugebiete im Stadtkreis Ulm informieren. Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens eines Baugebiets durch die... Mehr Details @cardTextTag>
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Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 für die Städte Ulm und Neu-Ulm löst ab dem 12. November 2025 den bisherigen Mietspiegel 2023 ab. Die Fortschreibung wurde auf Grundlage des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, vom EMA-Institut für empirische Marktanalysen im Auftrag der Städte Ulm und Neu-Ulm durchgeführt. Diese wurde durch Zustimmung... Mehr Details @cardTextTag>
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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Sie können sich im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über aktuelle Planungen informieren, Anregungen abgeben und auf diese Weise an den Planungen partizipieren. Bei vielen Projekten findet zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, bei der die Planung seitens der Verwaltung vorgestellt und mit den Bürgerinnen und Bürgern diskutiert... Mehr Details @cardTextTag>
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Öffentliche Auslegung
Sie können sich im Rahmen der Auslegung über die Planungen informieren und sich dazu äußern. Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Bebauungsplanverfahren wird durch das Baugesetzbuch (§ 2 Abs. 3 BauGB) geregelt. Es wird damit sichergestellt, dass bei der Planung alle relevanten Belange und Aspekte erfasst, bewertet und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen... Mehr Details @cardTextTag>