Wohnen
Ambulant
betreute Wohngemeinschaften sind eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ Hilfe
als Betreutes Wohnen beinhaltet und „weniger“ Unterstützung bieten als das
Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die ambulant betreuten
Wohngemeinschaften sind deshalb eine Alternative zur herkömmlichen Versorgung
unterstützungs- und pflegebedürftiger Menschen. Es handelt sich um eine
Wohnform, bei der zwischen acht und zwölf Personen mit Pflege- oder
Betreuungsbedarf in einer Wohnung oder in einem Haus zusammenleben. Jede Person
hat ein eigenes Zimmer, teilweise mit eigenem Bad und nutzt die Gemeinschaftsräume
und die Küche mit. In den Wohngemeinschaften ist Rund-um-die-Uhr eine
Hilfsperson anwesend, die für die Betreuung, das alltägliche Zusammenleben und
die Hauswirtschaft verantwortlich ist. Die pflegerische und medizinische
Versorgung leistet ein ambulanter Pflegedienst.
Ambulant
betreute Wohngemeinschaften entstehen derzeit in Einsingen und Lehr.
Eine
eigene Wohnung, in der die persönliche Freiheit, aber auch eine Betreuung
sichergestellt sind – das wünschen sich viele ältere Menschen.
Im
Betreuten Wohnen ist die Eigenständigkeit eine Grundvoraussetzung, deshalb
eignet sich diese Wohnform in erster Linie für Senior*innen, die selbständig
agieren können, sich gleichzeitig aber sicher sein möchten, bei Bedarf schnell
und zuverlässig Hilfe zu erhalten. Die Betreuungsleistungen sind als
Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der älteren
Menschen möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Neben
der Miete zahlen die Bewohner*innen eine monatliche Betreuungspauschale. Diese
ist in den einzelnen Häusern unterschiedlich hoch, da unterschiedliche
Leistungen darin enthalten sind. In der Regel wird mit der Betreuungspauschale
die Tätigkeit der professionellen Kraft, ein haustechnischer Service, sowie ein
Notrufanschluss finanziert. Einige Häuser verfügen über eine Vereinbarung oder
Kooperation mit einem Pflegeheim, in das die Bewohner*in der betreuten
Wohnanlage bei Bedarf bevorzugt aufgenommen werden kann.
Alle
Ulmer Angebote werden im Seniorenwegweiser aufgelistet (vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S. 43).
Was
früher Normalität war, ist heute eine Seltenheit: Das Großfamilienhaus, in dem
von den Urgroßeltern bis zu den Urenkel*innen alle zusammenleben. Viele ältere Menschen
wünschen sich zwar nah bei ihren Familienmitgliedern zu leben, jedoch steht
diesem Wunsch häufig die berufliche Mobilität der jüngeren Generation im Weg.
Ein generationsübergreifendes Miteinander lässt sich heutzutage aber auch
außerhalb der eigenen Familie umsetzen. Möglich wird dies durch das
Mehrgenerationenwohnen.
Das Mehrgenerationenwohnen
ist ein Konzept, bei dem Alt und Jung zusammenleben. Meist handelt es sich
dabei um Privat- oder Genossenschaftshäuser mit mehreren separaten Wohnungen,
die von Singles, Paaren und Familien unterschiedlicher Generationen bewohnt
werden. Alle Ulmer Angebote werden im Seniorenwegweiser aufgelistet (vgl.
hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S. 42)
Alle Ulmer Angebote werden im Seniorenwegweiser aufgelistet (vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S. 41)
Der
Seniorenwegweiser für ältere Menschen beinhaltet die verschiedenen Beratungs-
und Hilfsangebote, aber auch unterschiedliche Wohnangebote im Stadtgebiet Ulms.
Für
Seniorinnen und Senioren in Ulm stellt der Seniorenwegweiser eine umfassende
Orientierungshilfe dar- nicht nur, insbesondere in den Bereichen Bildung,
Kultur, Sport, Ehrenamt, Hilfen im Alltag.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Seniorenwegweiser/den aktuellen Listen, den/die Sie als PDF auf der rechten Seite herunterladen können.
Viele
Menschen erhoffen sich für ihren Lebensabend eine Versorgung in den eigenen
vier Wänden. Allerdings kann diesem Wunsch zum Beispiel aufgrund von besonderen
Anforderungen an den Wohnraum oder auch einer intensiven medizinischen
Versorgung nicht immer Folge geleistet werden. Eine stationäre Pflege kommt
dann in Betracht, wenn die Versorgung und Betreuung des pflegebedürftigen
Menschen durch das familiäre Umfeld mit Unterstützung einer ambulanten
Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.
(vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S.61)
Der Wohngeldzuschuss dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommensschwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss (auf die Kaltmiete), Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (zur Tilgung des Baudarlehens) als Lastenzuschuss erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-wohnen/wohngeld
Der Wohnberechtigungsschein wird für landesseitig geförderte Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohnraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen, benötigt. Sozialwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden, deren Wohnberechtigung sich aus einem in Baden-Württemberg ausgestellten, passenden und vom Wohnungssuchenden übergebenen Wohnberechtigungsschein ergibt.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-wohnen/wohnberechtigungsschein