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Der demografische Wandel, sich ändernde Familienstrukturen und die unterschiedlichen individuellen Lebenslagen älterer Menschen erfordern neue gesellschaftliche Antworten und insbesondere vielfältige alternative Wohn- und Betreuungsformen für ein würdevolles Altern.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine Lebens- und Wohnform, die „mehr“ Hilfe als Betreutes Wohnen beinhaltet und „weniger“ Unterstützung bieten als das Leben in einer stationären Pflegeeinrichtung. Die ambulant betreuten Wohngemeinschaften sind deshalb eine Alternative zur herkömmlichen Versorgung unterstützungs- und pflegebedürftiger Menschen. Es handelt sich um eine Wohnform, bei der zwischen acht und zwölf Personen mit Pflege- oder Betreuungsbedarf in einer Wohnung oder in einem Haus zusammenleben. Jede Person hat ein eigenes Zimmer, teilweise mit eigenem Bad und nutzt die Gemeinschaftsräume und die Küche mit. In den Wohngemeinschaften ist Rund-um-die-Uhr eine Hilfsperson anwesend, die für die Betreuung, das alltägliche Zusammenleben und die Hauswirtschaft verantwortlich ist. Die pflegerische und medizinische Versorgung leistet ein ambulanter Pflegedienst.
Ambulant betreute Wohngemeinschaften entstehen derzeit in Einsingen und Lehr.

Eine eigene Wohnung, in der die persönliche Freiheit, aber auch eine Betreuung sichergestellt sind – das wünschen sich viele ältere Menschen.
Im Betreuten Wohnen ist die Eigenständigkeit eine Grundvoraussetzung, deshalb eignet sich diese Wohnform in erster Linie für Senior*innen, die selbständig agieren können, sich gleichzeitig aber sicher sein möchten, bei Bedarf schnell und zuverlässig Hilfe zu erhalten. Die Betreuungsleistungen sind als Unterstützung gedacht und dienen dazu, die Selbstständigkeit der älteren Menschen möglichst lange aufrecht zu erhalten.
Neben der Miete zahlen die Bewohner*innen eine monatliche Betreuungspauschale. Diese ist in den einzelnen Häusern unterschiedlich hoch, da unterschiedliche Leistungen darin enthalten sind. In der Regel wird mit der Betreuungspauschale die Tätigkeit der professionellen Kraft, ein haustechnischer Service, sowie ein Notrufanschluss finanziert. Einige Häuser verfügen über eine Vereinbarung oder Kooperation mit einem Pflegeheim, in das die Bewohner*in der betreuten Wohnanlage bei Bedarf bevorzugt aufgenommen werden kann.
Alle Ulmer Angebote werden im Seniorenwegweiser aufgelistet (vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S. 43).

Was früher Normalität war, ist heute eine Seltenheit: Das Großfamilienhaus, in dem von den Urgroßeltern bis zu den Urenkel*innen alle zusammenleben. Viele ältere Menschen wünschen sich zwar nah bei ihren Familienmitgliedern zu leben, jedoch steht diesem Wunsch häufig die berufliche Mobilität der jüngeren Generation im Weg. Ein generationsübergreifendes Miteinander lässt sich heutzutage aber auch außerhalb der eigenen Familie umsetzen. Möglich wird dies durch das Mehrgenerationenwohnen.
Das Mehrgenerationenwohnen ist ein Konzept, bei dem Alt und Jung zusammenleben. Meist handelt es sich dabei um Privat- oder Genossenschaftshäuser mit mehreren separaten Wohnungen, die von Singles, Paaren und Familien unterschiedlicher Generationen bewohnt werden. Alle Ulmer Angebote werden im Seniorenwegweiser aufgelistet (vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S. 42)

Der Seniorenwegweiser für ältere Menschen beinhaltet die verschiedenen Beratungs- und Hilfsangebote, aber auch unterschiedliche Wohnangebote im Stadtgebiet Ulms.
Für Seniorinnen und Senioren in Ulm stellt der Seniorenwegweiser eine umfassende Orientierungshilfe dar- nicht nur, insbesondere in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Ehrenamt, Hilfen im Alltag.
https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf

Viele Menschen erhoffen sich für ihren Lebensabend eine Versorgung in den eigenen vier Wänden. Allerdings kann diesem Wunsch zum Beispiel aufgrund von besonderen Anforderungen an den Wohnraum oder auch einer intensiven medizinischen Versorgung nicht immer Folge geleistet werden. Eine stationäre Pflege kommt dann in Betracht, wenn die Versorgung und Betreuung des pflegebedürftigen Menschen durch das familiäre Umfeld mit Unterstützung einer ambulanten Versorgung nicht mehr gewährleistet werden kann.
(vgl. hierzu https://www.ulm.de/-/media/ulm/so/downloads/seniorinnen/seniorenwegweiser-aktualilsiert-nov-2019.pdf S.61)

Der Wohngeldzuschuss dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Es ist ein Zuschuss zu den Kosten für selbst genutzten Wohnraum und soll einkommens­schwachen Menschen helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld können Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss (auf die Kaltmiete), Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum (zur Tilgung des Baudarlehens) als Lastenzuschuss erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-wohnen/wohngeld

Der Wohnberechtigungsschein wird für landesseitig geförderte Mietwohnungen, die auf Grund von Förderleistungen in der sozialen Wohnraumförderung Belegungs- und Mietbindungen unterliegen, benötigt. Sozialwohnungen dürfen nur Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden, deren Wohnberechtigung sich aus einem in Baden-Württemberg ausgestellten, passenden und vom Wohnungssuchenden übergebenen Wohnberechtigungsschein ergibt.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.ulm.de/leben-in-ulm/bauen-und-wohnen/rund-ums-wohnen/wohnberechtigungsschein