Landtagswahl 2016

Bei der Sitzverteilung werden zunächst nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der im Land abgegebenen gültigen Stimmen erreicht haben. Entsprechend dem Landesergebnis werden die Sitze nach Saint-Laguë/Schepers auf die Parteien verteilt. Bei der Landtagswahl 2011 ergab das folgende Verteilung:
CDU | 39,0 % | 51 Sitze | SPD | 23,1 % | 30 Sitze | |
GRÜNE | 24,2 % | 32 Sitze | FDP | 5,3 % | 7 Sitze |
- Direktmandate: 70 Parlamentssitze gehen als Direktmandate an die Kandidaten/innen, die in den 70 Wahlkreisen Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben. Dies können auch Einzelbewerber oder Parteibewerber sein, deren Partei an der 5-Prozent-Hürde gescheitert ist.
- Überhangmandate: Es kann vorkommen, dass eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate erlangt, als ihr nach dem prozentualen Gesamtstimmenergebnis dort zustehen. Diese zusätzlichen Mandate bleiben ihr als sogenannte Überhangmandate erhalten. Die CDU hatte 2011 60 Direktmandate errungen, nach der Erstverteilung (siehe oben) standen ihr 51 Sitze zu. Die Differenz von 9 Sitzen blieben ihr als Überhangmandate erhalten. Auch bei den Überhangmandaten wird die Verteilung nach Regierungsbezirken berücksichtigt.
- Zweitmandate: Nach der Verteilung der Direktmandate sind noch nicht alle Sitze im Landtag besetzt. Die restlichen 50 Sitze sind so genannte Zweitmandate. Sie werden innerhalb der Parteien und Regierungsbezirke nach dem prozentualen Anteil der gültigen Stimmen an die Kandidaten/innen verteilt, die kein Direktmandat gewonnen haben.
- Ausgleichsmandate: Fallen in einem Regierungsbezirk Überhangmandate an, muss wiederum geprüft werden, ob die Sitzverteilung noch den Stimmenanteilen der Parteien aus dem ersten Schritt (1) entspricht. Wenn eine Partei durch Überhangmandate überproportional viele Sitze erlangt, dann muss nachgebessert werden. Andere Parteien erhalten dann zusätzliche Sitze (Ausgleichsmandate). 2011 erhielt die SPD 5 und die GRÜNEN 4 Ausgleichsmandate.
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