Informationen für Fachplaner

© Feuerwehr Ulm
Die Feuerwehr Ulm ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.
Als Maßstab für die Beurteilung ziehen wir die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen heran.
Unsere Unterstützung:
- Beratung von Bauherrn, Architekten, Hausverwaltungen, Fachplanern und anderen anhand der Planunterlagen oder bei Bedarf auch direkt vor Ort.
- Brandschutztechnische Stellungnahmen zum Baugesuch im Rahmen der Anhörung durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
- Beurteilung von speziellen Gegebenheiten des baulichen, anlagetechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes als Brandschutzdienststelle.
Wir sind für Sie erreichbar unter: E-Mail senden