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Informationen für Fachplaner

Feuerwehrplan

© Feuerwehr Ulm

Die Feuerwehr Ulm ist bei Angelegenheiten des vorbeugenden baulichen Brandschutzes regelmäßig in das Genehmigungsverfahren von Neu- und Umbauten sowie von Nutzungsänderungen eingebunden.

Als Maßstab für die Beurteilung ziehen wir die öffentlich-rechtlichen Mindestanforderungen heran.

Unsere Unterstützung:

  • Beratung von Bauherrn, Architekten, Hausverwaltungen, Fachplanern und anderen anhand der Planunterlagen oder bei Bedarf auch direkt vor Ort.
  • Brandschutztechnische Stellungnahmen zum Baugesuch im Rahmen der Anhörung durch die untere Bauaufsichtsbehörde. Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
  • Beurteilung von speziellen Gegebenheiten des baulichen, anlagetechnischen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes als Brandschutzdienststelle.

 

Wir sind für Sie erreichbar unter: E-Mail senden