Ulmer Darlehensförderprogramm PV-Anlagen für gemeinnützige Ulmer Vereine

© SWU
Das Ulmer Darlehensförderprogramm PV-Anlagen für gemeinnützige
Ulmer Vereine ermöglicht eine Finanzierung von Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien
zur Stromerzeugung ab dem ersten Januar 2024. Gefördert wird die Anschaffung
und Installation von Photovoltaik-Anlagen vereinseigener Gebäude. Der Verein
muss das vereinseigene Gebäude schwerpunktmäßig für Vereinszwecke nutzen.
Finanziert werden Kosten für:
- Technische Anlagen (PV-Anlage mit Modulen, Wechselrichtern
inkl. Verkabelung bis zum
Netzverknüpfungspunkt)
- Planung und Projektierung
- Erforderliche Baumaßnahmen zur Vorbereitung der Installation
der PV-Anlage (Dacharbeiten,
Aufständerung, Unterkonstruktion et cetera)
- Installationskosten von Fremdfirmen (z.B. Elektriker und ggfls.
Kosten für den Netzbetreiber)
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen
zinsverbilligten Darlehens, das von der Stadt
Ulm ausgereicht wird. Das Darlehen kann bis zu 80 % der
förderfähigen Kosten betragen. Der minimale
Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel 5.000 Euro, der
maximale Bruttodarlehensbetrag
beträgt 150.000 €.
Details befinden sich in den Dokumenten unter
"Downloads".
Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Holger Kissner
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Abteilung Strategische Planung | Team Klimaschutz
E-Mail: klimaschutz@ulm.de