Kommunalwahl 2024

Als Wahltag für die nächsten regelmäßigen Kommunalwahlen in Baden-Württemberg wurde Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt. Gleichzeitig findet auch die Europawahl statt.
Bei der Wahl des Gemeinderats haben Sie 40 Stimmen. Damit Sie genügend Zeit haben, werden die Stimmzettel schon vor dem Wahltag mit der Post nach Hause geschickt. Der Stimmzettel kann gerne schon ausgefüllt ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort muss er dann nur noch in den Stimmzettelumschlag gesteckt und anschließend in die Wahlurne eingeworfen werden.
Das Wahlrecht und das Wahlsystem für die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg werden unter diesem Link erklärt.
1. Zahl der Bewerber*innen
Wahlvorschläge dürfen grundsätzlich höchstens so viele Bewerber*innen enthalten, wie Gemeinderät*innen zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 1 GemO). Die Zahl der zu wählenden Gemeinderät*innen richtet sich nach § 25 Abs. 2 GemO. Für die Stadt Ulm sind demnach 40 Gemeinderät*innen zu wählen.
Die Zahl der Ortschaftsrät*innen wird durch die städtische Hauptsatzung (§ 8 Abs. 2) bestimmt:
- in Eggingen, Ermingen, Mähringen und Unterweiler jeweils 10 Mitglieder
- in Einsingen und Lehr jeweils 12 Mitglieder
- in Jungingen und Gögglingen/Donaustetten 14 Mitglieder
In Gemeinden mit nicht mehr als 5.000 Einwohner*innen (nach § 72 S. 1 GemO findet dies für die Ortschaften analog Anwendung) dürfen die Wahlvorschläge höchstens doppelt so viele Bewerber*innen enthalten, wie Mitglieder zu wählen sind (§ 26 Abs. 4 Satz 2 GemO). Dies betrifft die Wahlvorschläge in allen Ortschaften.
Es empfiehlt sich bei der Aufstellung mehrere
"Ersatzbewerber*innen" zu bestimmen, die für den Fall des
Ausscheidens einer Person nachrücken können.
Sind zu viele Bewerber*innen in einen
Wahlvorschlag aufgenommen, streicht der Gemeindewahlausschuss die Überzähligen
in der Reihenfolge von hinten (§ 18 Abs.3 Satz 2 KomWO).
2. Wahlvorschläge
Wahlvorschläge können über die Parteienkomponente eingereicht werden. Informationen dazu und zu den Angaben in den Wahlvorschlägen, z.B. Berufs- und Namensangaben, erhalten Sie von Statistik und Wahlen per Mail an wahlamt@ulm.de oder telefonisch unter 0731 161 3371
Nach § 14 Abs. 1 KomWO muss der Wahlvorschlag enthalten
- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) des Bewerbers/der Bewerberin,
- zusätzlich kann ein eingetragener Doktorgrad und ein eingetragener Ordensname oder Künstlername angegeben werden,
- (nur) bei Unionsbürger*innen die Staatsangehörigkeit,
- den Namen der einreichenden Partei oder Wählervereinigung und - sofern vorhanden -die Kurzbezeichnung.
Die Namen der Bewerber*innen müssen in erkennbarer
Reihenfolge aufgeführt sein. Jeder Bewerber/jede Bewerberin darf dabei nur
einmal aufgeführt sein.
Die Personalien der Bewerber*innen sind Gegenstand der Zulassungsentscheidung
des Gemeindewahlausschusses (§ 18 KomWO).
Die öffentliche Bekanntmachung der Wahl der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte, das sogenannten Wahlausschschreiben, wird voraussichtlich am 31.01.2024, auf der Website der Stadt Ulm veröffentlicht. Wahlvorschläge können ab dem Folgetag bei den Bürgerdiensten, Statistik und Wahlen, Olgastraße 66, 89073 Ulm eingereicht werden. Ende der Einreichungsfrist ist der 28.03.2024.
3. Reihenfolge der Wahlvorschläge
Das Interesse der Parteien und Wählervereinigungen
richtet sich verständlicherweise darauf, den Wahlvorschlag in der öffentlichen
Bekanntmachung der Wahlvorschläge und später auf den Stimmzetteln möglichst an
vorderster Stelle zu platzieren. Es wird deshalb häufig die Ansicht vertreten,
dass sich diese Reihenfolge, ähnlich wie bei der Oberbürgermeisterwahl, am zeitlichen
Eingang der Wahlvorschlagsunterlagen beim Gemeindewahlleiter orientiert.
Tatsächlich richtet sich die Reihenfolge jedoch seit dem Jahr 1994 nach den
Stimmenzahlen, die die im Gemeinde- bzw. Ortschaftsrat vertretenen Parteien
oder Wählervereinigungen bei der letzten regelmäßigen Wahl des Gemeinderats bzw.
Ortschaftsrats erreicht haben.
Daran schließen sich dann die Parteien und Wählervereinigungen, die bisher noch
nicht vertreten sind, in der Reihenfolge des Eingangs der Wahlvorschlagsunterlagen
an; bei gleichzeitigem Eingang entscheidet das Los. Gleiches gilt für Wahlvorschläge,
die am ersten Tag der Einreichungsfrist vor 7:30 Uhr eingegangen sind.
Wahlvorschläge, die schon vor Beginn der Einreichungsfrist, also bereits am Tag
der Bekanntmachung der Wahl bis 24.00 Uhr oder früher eingehen, müssen
zurückgewiesen werden, mit der Folge, dass die Partei oder Wählervereinigung unter
Hinweis auf den Fristverstoß den Wahlvorschlag erneut einreichen müsste.
Wahlberechtigten,
denen es nicht möglich ist, am Wahltag in ihrem Wahllokal zur Wahl zu gehen,
können Briefwahlunterlagen beantragen. Bei der Antragstellung müssen folgende
Punkte beachtet werden:
- Als Antragsformular kann die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsschreibens genutzt werden. Wenn der Antrag mit der Post an das Wahlamt zurückgesendet wird, muss der Briefumschlag ausreichend frankiert sein.
- Es kann auch ein Online-Antrag über das Internet
unter www.ulm.de aufgerufen werden oder mit
Mobilgeräten unter Verwendung des QR-Codes, der auf dem
Wahlbenachrichtigungsschreiben aufgedruckt ist. Ohne die Daten der
Wahlbenachrichtigung sind diese Antragswege leider nicht möglich.
Der Online-Antrag und die Beantragung mit QR-Code sind aus organisatorischen Gründen (Postlaufzeit) nur bis einschließlich Dienstag, 04.Juni 2024, 12:00 Uhr, möglich. - Briefwahlunterlagen können auch per Mail an wahlamt@ulm.de unter Angabe von Namen, Adresse und Geburtsdatum beantragt werden.
- Briefwahlanträge können (vermutlich ab Ende April 2024) auch persönlich an unserem Wahlschalter in der Schalterhalle des Einwohnermeldeamtes, Olgastraße 66, gestellt werden (Öffnungszeiten wie das Meldeamt). Es besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle die Unterlagen auszufüllen und den fertigen Wahlbrief dann sofort in die Urne zu werfen.
Briefwahlanträge bearbeiten auch die Dienstleistungszentren sowie die Ortsverwaltungen innerhalb ihrer Öffnungszeiten.
Den Antrag kann jeder Wahlberechtigte (m/w/d) nur für sich selbst stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholen will, muss durch Vorlage einer schriftlichenVollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist.
Letzter Termin für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 07.06.2024, 18 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht mehr sinnvoll wäre, sollten die Unterlagen ab Mittwoch schon persönlich abgeholt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens am Wahltag, 18 Uhr, bei den Bürgerdiensten, Olgastraße 66 sein bzw. in den dortigen Briefkasten eingeworfen werden. Eine Zustellung am Sonntag an andere Dienststellen der Stadt Ulm reicht nicht aus.