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Drehscheibe Wohnraum

Eine Frau in einem gelben Pulli hält einen Schlüssel in das Bild

Die Stadt Ulm sucht Wohnungen für Geflüchtete und für Menschen mit Unterstützungsbedarf

Wenn Sie im Ulmer Stadtgebiet eine Wohnung oder ein Haus zu vermieten haben, wenn ein Mieterwechsel ansteht oder Ihre Immobilie leer steht, dann melden Sie sich bei uns. Auch bei vorübergehendem Leerstand (z.B. vor geplantem Abriss) ist eine temporäre Vermietung möglich. Wir informieren Sie persönlich und unverbindlich.

Unter der Nummer 0731 161-5400 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr) können Sie uns telefonisch Wohnraumangebote mitteilen und Fragen klären. Alternativ können Sie dafür untenstehend unser Online-Formular nutzen.

Sicheres Vermieten mit sozialem Engagement

Viele Menschen haben es auf dem Ulmer Wohnungsmarkt schwer eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu finden, zum Beispiel auf Grund sozialer Benachteiligung oder/und der hohen Mietkosten. Andererseits sind sich viele Eigentümerinnen und Eigentümer unsicher, ob sie ihre leerstehende oder freiwerdende Immobilie vermieten sollen, weil sie Probleme mit Mieterinnen und Mietern befürchten.

Mit dem Garantievertrag zwischen der Stadt Ulm und Ihnen bieten wir ein attraktives Angebot all denjenigen, die unter sicheren Bedingungen sozial vermieten möchten und damit einen wesentlichen Beitrag zu mehr Integration und Teilhabe in unserer Stadt leisten. Ziel ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein direktes Mietverhältnis zwischen Vermietern und Bewohnern zustande kommt.

Garantierte Sicherheit für Vermieterinnen und Vermieter:

  • Beratung und Begleitung über die gesamte Vertragslaufzeit durch eine feste städtische Ansprechperson
  • garantierte Mietzahlungen und Instandsetzungsgarantie durch die Stadt Ulm
  • Sanierungszuschüsse bei notwendigen Renovierungsarbeiten
  • Begleitung rund um das Mietverhältnis
  • Verlässliche Auswahl der Mieterinnen und Mieter
  • Die Mieterinnen und Mieter werden sozialarbeiterisch begleitet

In diesem Fall mietet die Stadt Ulm über die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft eine Wohnung oder ein Wohnhaus vom Vermieter an und trägt die Miete und die Nebenkosten. Der Wohnraum dient der Unterbringung von Geflüchteten. Es erfolgt eine angemessene Belegung, bezogen auf die Größe und die Anzahl der Zimmer.

Die Höhe der Miete orientiert sich an der Mietobergrenze der Grundsicherungsbehörde und dem Mietspiegel Ulm. Das Mietverhältnis wird mit einer Mindestmietdauer von 3 Jahren abgeschlossen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die direkte Vermietung am einfachsten und schnellsten ist. Sie schließen einen direkten Mietvertrag mit den Personen Ihrer Wahl ab. Möchten Sie an Geflüchtete vermieten, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Wer in eine kleinere Mietwohnung umzieht, kann auf einen Förderbonus hoffen. Ziel ist es, ungenutzten Wohnraum für mehr Menschen nutzbar zu machen.

Voraussetzungen für die Förderung:
- der Umzug ist innerhalb des Stadtgebietes erfolgt
- die Wohnfläche wurde um mindestens 15 m² reduziert
- die freiwerdende Mietwohnung ist älter als sechs Monate
- der neue Mietvertrag ist unbefristet oder für die Dauer von mindestens einem Jahr befristet
- Der Umzug muss nach Beratung durch die Stadt Ulm erfolgt sein
Der Wohnflächenbonus beträgt 2.500 Euro Grundprämie bei einer Verkleinerung der Wohnfläche ab 15 m², zusätzlich 85 Euro pro weiterem Quadratmeter.
Die maximale Höhe der Prämie beträgt 7.000 Euro pro Antrag.

Beratung und Antragstellung erfolgt durch die Stadt Ulm. Die Prämie ist seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Mieterinnen und Mieter hiervon profitieren können.
 
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Link Wohnflächenbonus BW.

Eigentümer*innen von Wohnungen, die seit mindestens sechs Monaten leer stehen, können bei Neuvermietung unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten:

Voraussetzungen für die Prämie:
- der Wohnraum stand zum Zeitpunkt der Wiedervermietung mindestens sechs Monate leer
- zum Zeitpunkt der Antragstellung besteht ein unbefristetes oder für die Dauer von mindestens einem
  Jahr befristetes neues Mietverhältnis
- die Vermietung muss nach Beratung durch die Stadt Ulm erfolgt sein

Die Wiedervermietungsprämie beträgt zwei Nettomonatskaltmieten, maximal 2.000 Euro je vermieteter Wohnung. Die Zusatzprämie beträgt 500 Euro je vermieteter Wohnung.

Beratung und Antragstellung erfolgen durch die Stadt Ulm. Die Prämie ist seitens der Kommune flexibel verwendbar, so dass auch Vermieter und Vermieterinnen hiervon profitieren können.
 
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Link Wiedervermietungsprämie BW.