Abwasser und Regenwasser
Betriebliches Abwasser muss in Abhängigkeit vom Herkunftsbereich in Abwasserbehandlungsanlagen vorbehandelt werden, um z.B. Schwermetalle, Mineralöl vor der Einleitung in den öffentlichen Kanal auf ein zulässiges Maß zu reduzieren. Kanalbetreiber sind die Entsorgungs-Betriebe der Stadt Ulm (EBU). Betriebliche Abwasserbehandlungsanlagen müssen vor Inbetriebnahme bei der Wasserbehörde angezeigt werden oder bedürfen vorab einer separaten wasserrechtlichen Genehmigung durch die Wasserbehörde.
Regenwasser soll nach Möglichkeit nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden, sondern ortsnah versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden. Eine Versickerung setzt voraus, dass eine geeignete Sickerfläche vorhanden ist. Dies bezieht sich auf die Größe der Fläche, die ausreichende Sickerfähigkeit des Bodens und dass der Boden nicht kontaminiert ist. Alle Belange müssen gleichzeitig berücksichtigt werden.
Die Stadt Ulm betreibt zahlreiche Regenüberlaufbecken und Regenklärbecken, die bei starken Regenereignissen eine Überlastung der Kanalisation verhindern.