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Vorbeugender Brandschutz

Das Sachgebiet 2, der Vorbeugende Brand- und Gefahrenschutz, trifft Maßnahmen, die der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorbeugen und die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten bei einem Brand ermöglichen.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift Brandschutzprüfung hat sie die Aufgabe, als Fachbehörde im baurechtlichen Verfahren, Bauanträge auf die Belange der Feuerwehr zu prüfen. Weiterhin sind brandschutztechnische Stellungnahmen und Gutachten abzufassen - hierzu gehört auch die Beratung von Architekten und Bauherren in Brandschutzfragen, die die Angelegenheiten der Feuerwehr betreffen.

Im Vorfeld von Veranstaltungen geben wir brandschutztechnische Stellungnahmen mit Auflagen für den Veranstalter an die Ordnungsbehörde ab. Wir beraten den Veranstalter, legen mit ihm die notwendigen Vorkehrungen fest und kontrollieren diese bei Bedarf stichprobenweise.

In Veranstaltungsstätten, Theatern und bei Großveranstaltungen kann eine Sicherheitswache der Feuerwehr vor Ort notwendig sein. Damit gewährleisten wir, dass frühzeitig mit der Räumung begonnen wird und ohne Verzögerung die Brandbekämpfung eingeleitet werden kann.

Nachfolgend stehen Ihnen die Ansprechpartner für Ihr jeweiliges Anliegen zur Verfügung.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit allgemeine Anfrage an unser Postfach zu senden:

E-Mail Senden

Herr Andreas Burst
Brandschutzsachverständiger
Baurechtliches & Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Brandschutztechnische Beratung
Bebauungspläne
Grundsatzfragen

Telefon: +49 731 161-7120
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Herr B.Eng. (FH) Manuel Sauter
Brandschutzsachverständiger
Brandverhütungsschau
Baurechtliches Genehmigungsverfahren
Brandschutztechnische Beratung
Veranstaltungssicherheit

Telefon: +49 731 161-7122
E-Mail senden


Herr B.Eng. (FH) Franz Ziegler
Brandschutzsachverständiger
Brandverhütungsschau
Baurechtliches Genehmigungsverfahren
Brandschutztechnische Beratung
Brandschutzerziehung

Telefon: +49 731 161 7124
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