Jugendarbeit der Stadt Ulm
Die städtische Kinder- und Jugendarbeit wird in verschiedenen Einrichtungen angeboten und leistet nach dem Sozialgesetzbuch VIII §§ 11, 13 und 52 einen besonderen Beitrag zur Schaffung von positiven Lebensbedingungen. Ziel ist es junge Menschen in ihrer individuellen Entwicklung zu fördern.