Bildung und Teilhabe

Seit 2011 sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, berechtigt, Leistungen aus dem Bildungspaket zu bekommen.
Welche Leistungen gibt es?
- Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Kindertagespflege
- Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit
- Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten in Schule oder Kita
- Angemessene Lernförderung zur Erreichung des Lernziels
- Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- Erforderliche Fahrtkosten der Schülerbeförderung
Wer kann Leistungen beantragen?
Leistungsanspruch auf das Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche, wenn sie
- leistungsberechtigt nach dem SGB II sind oder
- Sozialhilfe nach dem SGB XII oder
- Sozialhilfe nach § 2 / § 3 AsylblG oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag bekommen
Bei Bezug von Asylbewerberleistungen wenden Sie sich bitte direkt an ihre Ansprechperson für die Asylbewerberleistungen.
- Bestätigung der Schule / der Kindertageseinrichtung über Ausflüge und Klassenfahrten
- Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
- Mitteilung über die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung im Rahmen von Bildung und Teilhabe
- Bestätigung des Anbieters in Sport, Kultur und Freizeit im Rahmen von Bildung und Teilhabe
الثقافة والإشتراك Bildung und Teilhabe - arabisch (0,76 MB, pdf)
Education and participation package Bildung und Teilhabe - englisch (1,01 MB, pdf)
Éducation et le paquet de participation sociale Bildung und Teilhabe - französisch (1,10 MB, pdf)
Pacchetto Formazione e Partecipazione Bildung und Teilhabe - italienisch (1,10 MB, pdf)
Пакет освіти та участі Bildung und Teilhabe - ukrainisch (0,55 MB, pdf)
Пакет «Образование и участие» Bildung und Teilhabe - russisch (0,55 MB, pdf)
Eğitim ve katılım paketi Bildung und Teilhabe - türkisch (0,70 MB, pdf)
Basierend auf einer Vorlage der Stadt Konstanz (weitere Informationen finden Sie Bildungsmappe "Ulm macht Schule")