Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete
Neufassung der "Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete" (Gültigkeit ab März 2022)
Im Zuge der Wohnungsdebatte 2017 (GD 163/17) wurde die zweite Neufassung der "Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete" dahingehend angepasst, dass "Öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete" bei jedem Bauvorhaben gem. Anwendungsbereich, auf mindestens 30% der Wohnfläche gem. Wohnflächenverordnung (WoFlV) öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete nach den Vorgaben des gültigen Landeswohnraumförderprogramms zu errichten sind.
Nach
mehrjähriger Anwendung der bisher gültigen Richtlinien zur Förderung von
preisgünstigem Wohnraum zur Miete sowie der Ulmer Konzeptvergabe, bleibt die
Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen ungebrochen. Aus diesem Grund wurden
die "Richtlinien zur Förderung von
preisgünstigem Wohnraum zur Miete" (dritte Neufassung, GD 026/22) angepasst,
um den Anteil geförderter Wohnungen nachhaltig auszubauen und zu sichern.
Neue Richtlinien ab
März 2022
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:
- Die Anwendung der Richtlinien im gesamten Stadtgebiet
- Absenkung der BGF für Vorhaben auf städtischen und privaten Flächen auf 700 m²
- Erhöhung der geförderten Wohnfläche auf mind. 40% gem. WoFlV
- Heraufstufung der Bindungsdauer auf mind. 25 Jahre
- Belegung von 3 Personen und mehr bei 40 % aller geförderten Wohnungen in einem Vorhaben
Bei Fragen zum geförderten Wohnungsbau stehen wir Ihnen gerne unter folgender Email-Adresse zur Verfügung: wbs@ulm.de
Hier Downloaden: Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete
Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete (96,73 KB, pdf)