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Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete

Neufassung der "Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete" (Gültigkeit ab März 2022)

Im Zuge der Wohnungsdebatte 2017 (GD 163/17) wurde die zweite Neufassung der "Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete" dahingehend angepasst, dass "Öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete" bei jedem Bauvorhaben gem. Anwendungsbereich, auf mindestens 30% der Wohnfläche gem. Wohnflächenverordnung (WoFlV) öffentlich geförderte Wohnungen zur Miete nach den Vorgaben des gültigen Landeswohnraumförderprogramms zu errichten sind.

Nach mehrjähriger Anwendung der bisher gültigen Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete sowie der Ulmer Konzeptvergabe, bleibt die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen ungebrochen. Aus diesem Grund wurden die "Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete" (dritte Neufassung, GD 026/22) angepasst, um den Anteil geförderter Wohnungen nachhaltig auszubauen und zu sichern.

Neue Richtlinien ab März 2022

Zu den wichtigsten Neuerungen der Wohnbauförderung gehören:

- Die Anwendung der Richtlinien im gesamten Stadtgebiet
- Absenkung der BGF für Vorhaben auf städtischen und privaten Flächen auf 700 m²
- Erhöhung der geförderten Wohnfläche auf mind. 40% gem. WoFlV
- Heraufstufung der Bindungsdauer auf mind. 25 Jahre
- Belegung von 3 Personen und mehr bei 40 % aller geförderten Wohnungen in einem Vorhaben

Bei Fragen zum geförderten Wohnungsbau stehen wir Ihnen gerne unter folgender Email-Adresse zur Verfügung: wbs@ulm.de

 

Hier Downloaden: Richtlinien für die Errichtung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete

Richtlinien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum zur Miete (96,73 KB, pdf)