Aufgaben der Stadtkasse

Die Buchhaltung ist Ansprechpartner für Fragen zum Zahlungsverkehr, z.B. ist meine Zahlung angekommen, kann ich meine offene Forderung abbuchen lassen.
Bei Fragen bzw. Einwendungen zur Forderung selbst (z.B. warum muss ich die Steuer bezahlen) ist dagegen die jeweilige Fachabteilung der Stadt Ulm zuständig, die die Forderung gegen Sie erhoben hat. Den jeweiligen Ansprechpartner entnehmen Sie bitte dem Abgabenbescheid / der Rechnung.
Bankverbindung der Stadt Ulm lautet:
IBAN: DE27 6305 0000 0000 1000 72 BIC: SOLADES1ULM
Bitte geben Sie bei allen Überweisungen zwingend das Buchungszeichen aus Ihrer Rechnung/Ihrem Bescheid als Verwendungszweck an.
Zur Bearbeitung eines Antrags auf Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt die Vollstreckungsstelle die Personaldaten des Antragstellenden (am besten Personalausweis oder Pass mitbringen) sowie die Angabe des Grundes, wozu die Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird (z.B. für eine Gewerbeanmeldung oder eine Gaststättenkonzession).