Betreuungsbehörde
Wir informieren und beraten über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen. Wir unterstützen das Betreuungsgericht durch Sachverhaltsermittlungen und Betreuervorschläge. Die betroffenen Personen müssen volljährig sein und es muss eine psychische Erkrankung bzw. eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegen, wodurch die Betroffenen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.
Unsere Angebote
- Information, Beratung und Unterstützung von Betreuern und Bevollmächtigten
- Beratung von betroffenen und beteiligten Personen nach dem Betreuungsgesetz
- Informationen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen (keine Rechtsberatung)
- Öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen
Berufsbetreuer werden? - Stadt Ulm fördert Qualifikation
Berufsbetreuer sind selbstständig tätige Personen, die eine Registrierung der örtlich zuständigen Betreuungsbehörde sowie eine Gewerbeanmeldung benötigen. Die Vergütung erfolgt nach dem gesetzlichen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG). Die Höhe ergibt sich aus § 8 Abs. 1 VBVG in Verbindung mit der Anlage zu dieser Regelung.
Voraussetzung für die Registrierung als Berufsbetreuer ist eine nachgewiesene Sachkunde. Diese liegt grundsätzlich per Personen vor, die eine Befähigung zum Richteramt oder ein abgeschlossenes Studium zur Sozialpädagogik / Sozialen Arbeit nachweisen können. Die geforderte Sachkunde kann für Interessierte aus anderen Berufsgruppen auch durch eine Qualifizierung bei einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter erworben werden.
Die Stadt Ulm fördert diesen Erwerb der Sachkunde bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen. Dabei ist eine Einmalunterstützung von 50% bzw. höchstens 3.000 Euro möglich. Näheres regelt eine abzuschließende Vereinbarung.
Für grundsätzliche Fragen sowie Details zur Fördermöglichkeit wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde unter Tel. 0731-161-5354 oder Mail betreuungsbehoerde@ulm.de .