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Haushalt

Die Stadt Ulm hat zum 01.01.2011 auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) umgestellt. Der Haushaltsplan enthält sämtliche kommunale Aufgabenbereiche mit allen ihren Erträgen/Aufwendungen (Ergebnishaushalt) bzw. Ein- und Auszahlungen (Finanzhaushalt). Ihm kommt deshalb die Bedeutung eines jährlichen kommunalen Aufgabenprogramms zu.

Da sich fast jede Maßnahme zur kommunalen Aufgabenerfüllung in Ein- oder Auszahlungen niederschlägt, ist der Haushaltsplan ein umfassendes Spiegelbild der kommunalen Tätigkeit.
Gleichzeitig stellt der Haushalt das zentrale Steuerungsinstrument einer Kommune dar, da hier festgelegt wird, welche Mittel für welche Aufgaben zur Verfügung stehen.

Der "NKHR-Haushalt" der Stadt Ulm ist organisatorisch gegliedert, d.h. die Teilhaushalte bilden die Fach-/Bereiche ab. Innerhalb der Teilhaushalte erfolgt die Untergliederung nach Produktgruppen, d.h. nach der erstellten Leistung. Jeder Teilhaushalt untergliedert sich wiederum in einen Teilergebnishaushalt und einen Teilfinanzhaushalt.

Der Ergebnishaushalt enthält alle laufenden, nicht vermögenswirksamen Erträge und Aufwendungen. Darunter fallen z.B. Steuern, Miet- und Gebühreneinnahmen, Aufwendungen für Personal, Gebäude- und Straßenunterhaltung, Bürobedarf und Energiebedarf. Ebenfalls werden hier auch Abschreibungen sowie Zinsen ausgewiesen. Die Teilergebnishaushalte enthalten zusätzlich Erträge bzw. Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen.

Im Finanzhaushalt werden dagegen alle Ein- und Auszahlungen - sowohl für den laufenden Betrieb als auch für investive Zwecke - abgebildet. In den Teilfinanzhaushalten verzichtet die Stadt Ulm auf die Darstellung der konsumtiven Ein- und Auszahlungen. Es werden nur die Mittel für investive Maßnahmen, wie z.B. Baumaßnahmen, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen oder auch Grundstücksverkäufe usw. ausgewiesen.