Zweckentfremdungsverbotssatzung tritt zum 1. Mai 2026 in Kraft
Die Stadt Ulm führt zum Freitag, 1. Mai 2026, eine Zweckentfremdungsverbotssatzung ein. Ziel ist es, den vorhandenen Wohnraum zu schützen und dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. Künftig ist es grundsätzlich genehmigungspflichtig, Wohnraum für andere Zwecke als zum Wohnen zu nutzen. Weiter