Reihengräber
- Reihengräber bestehen für Urnen und Erdbestattungen.
- In Reihengräbern kann nur eine Person bestattet werden.
- Die Gräber liegen in einer Reihe und werden nacheinander belegt, eine Wahlmöglichkeit besteht nicht.
- Nach Ablauf der Ruhefrist von 18 Jahren sind die Gräber aufzulösen.