Informationen zur Anmeldung und Platzvergabe
Anmeldungen sind in bis zu drei Einrichtungen möglich
Die folgenden Informationen zur Anmeldung und zur Platzvergabe gelten für alle Kindertageseinrichtungen in städtischer, kirchlicher und freier Trägerschaft. Anmeldungen sind ganzjährig in bis zu drei Einrichtungen Ihrer Wahl möglich.
In der Regel werden die Betreuungsplätze an Kinder mit erstem Wohnsitz in Ulm, beginnend im Februar eines Jahres für das folgende Kindergartenjahr vergeben. Zuziehende Familien wenden sich frühzeitig an das Familienbüro der Stadt Ulm. Das Kindergartenjahr beginnt am 1.9. eines Jahres.
Die Platzvergabe erfolgt ausschließlich durch die jeweilige Leitung der Kindertageseinrichtung. Dabei gelten einheitliche Vergabekriterien, die mit den Elternvertretern abgestimmt und so vom Gemeinderat der Stadt Ulm beschlossen wurden.
Bei Betriebskindertageseinrichtungen (= betrieblich unterstützte Kinderbetreuung) gelten gesonderte Regelungen. Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrem Arbeitgeber bzw. der jeweiligen Betriebskindertageseinrichtung.
Ab dem 01.04.2026 erfolgt die Kita-Platzanmeldung über das Familienportal von Little Bird.
Die Anmeldungen finden Sie im Familienportal der Stadt Ulm.
Die ersten Rückmeldungen seitens der Kindertageseinrichtungen sind ab Mai 2026 möglich.
Bitte beachten Sie, dass Kinder, die bereits auf der Vormerkliste (Warteliste) einer oder mehrerer Kindertageseinrichtungen stehen, ab April 2026 erneut im neuen Familienportal angemeldet werden müssen. Eine Übernahme bestehender Vormerkungen erfolgt nicht.
Die Anmeldungen finden Sie im Familienportal der Stadt Ulm.
Anmeldungshinweise in verschiedenen Sprachen finden Sie hier.
Über die Aufnahme Ihres Kindes entscheidet die Leitung der Kindertageseinrichtung. Sie nimmt mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Wenn in keiner der gewünschten Kindertageseinrichtungen eine Aufnahme möglich ist, berät Sie das Familienbüro der Stadt Ulm bei der weiteren Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz.
Bitte berücksichten Sie, dass sich Zusagen über einen längeren Zeitraum erstrecken können, da in den Einrichtungen mehrere Vergaberunden erforderlich sind.
Bitte beachten Sie:
ein Betreuungsplatz gilt erst dann als zugesagt, wenn der Betreuungsvertrag unterzeichnet ist.
Wenn Sie aus Ulm wegziehen, haben Sie die Möglichkeit einen Härtefallantrag zur Weiterbetreuung in Ihrer bisherigen Ulmer Kindertageseinrichtung zu stellen.
Die Anträge werden in Absprache mit der zukünftigen Wohnortgemeinde bezüglich der Kostenübernahme bearbeitet und im Einzelfall geprüft. Die Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.
Bitte informieren Sie daher so früh wie möglich Ihre Kindertageseinrichtung über einen bevorstehenden Umzug.
Hier können Sie direkt über ein Online-Formular Ihren Härtefallantrag stellen, falls Sie in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde nicht direkt einen neuen Kita-Platz finden konnten. Der Antrag wird direkt digital an das Familienbüro übermittelt und ist ohne Unterschrift gültig.