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Ulmer Energieförderprogramm

Frau, welche eine Heizung bedient

© krefografie, www.stock.adobe.com

Ulmer Energieförderprogramm 2026

Die Förderrichtlinie der Stadt Ulm wurde im Jahr 1991 ins Leben gerufen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Vorreiterrolle zur Förderung von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, bei der rationellen Energieanwendung und dem Einsatz erneuerbarer Energien. Das städtische Förderprogramm ist damit seit nunmehr 30 Jahren ein wirkungsvoller Baustein der städtischen Klimaschutzstrategie. Insgesamt wurden knapp 10 Millionen Euro an Ulmer Bauherrinnen und Bauherren ausbezahlt.

Da sich Förderungen des Landes und des Bundes regelmäßig ändern, passt sich auch das Ulmer Energieförderprogramm an aktuelle Rahmenbedingungen an. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist die Unterstützung von innovativen Techniken, die noch nicht im Fokus der Förderung auf Landes- und Bundesebene stehen. Die Novellierung wurde am 25. November 2025 in der Fachbereichsausschusssitzung Stadtentwicklung Bau und Umwelt beschlossen und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Aufgrund der städtischen Haushaltslage, wurden die für das Energieförderprogramm zur verfügend stehenden Haushaltsmittel signifikant gekürzt. Die Fördermaßnahmen mussten deutlich angepasst werden. Die Fördermaßnahmen 2026 befinden sich unter "Fördermaßnahmen 2026" und in der Richtlinie 2026 unter "Downloads".

Unter folgendem Link kann ein Antrag für das Energieförderprogramm 2026 gestellt werden: 

Antrag für eine Förderung im Rahmen des Ulmer Energieförderprogramms 2026

Alternativ kann über das PDF-Antragsformular unter "Antragsformular im PDF-Format" ein Antrag gestellt werden.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

1. Energieeinsparung im Wohnungsbau

1.a) Nachwachsende Dämmstoffe (20 € je m² Dämmfläche)
1.b) Neubau Holzhaus (20 € je m² Bauteilfläche)

2. Rationelle Energieanwendung

2.a) Umstellung Ölheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz (2.000 €)
2.b) Umstellung Gasheizung oder Elektrospeicherheizung auf regenerative Quellen, Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz (1.500 €)
2.c) Solarthermiebonus (1.000 €)
2.d) Großhaushaltsgeräte für InhaberInnen einer LobbyCard (50% bis zu 150 € je Gerät)
2.e) Stiller Anschluss an Wärmenetz (1.000 €)

3. Nutzung regenerativer Energien
3.a) Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und Solarthermieanlagen (50 % bis zu 500 €)
3.b) Stecker-PV-Anlagen (50 % bis zu 100 € je Wohneinheit)
3.c) Mieterstrommodell (150 € je kWp)

4. Demonstrationsvorhaben

4.) Sonstige Anlagen, Klimaschutzprojekte, Maßnahmen und Kampagnen (Zuschusshöhe wird einzelfallabhängig festgesetzt)

Um sich in der Vielzahl von Förderungen zurechtzufinden, die auf Landes- und Bundesebene angeboten werden, bietet sich die Nutzung einer Förderdatenbank an: EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes, der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, oder direkt auf der Seite der Fördermittelgeber, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, der L-Bank. Umfassende Informationen finden sich auch auf der Seite Zukunft Altbau der Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg.

Antragsformular im PDF-Format Energieförderprogramm 2026:
Antragsformular 2026 (0,20 MB, pdf)

Das ausgefüllte Formular ist zusammen mit den Nachweisunterlagen per Post einzureichen:
Stadt Ulm
Hauptabteilung Stadtplanung, Umwelt, Baurecht
Münchner Str. 2
89073 Ulm

oder per E-Mail an: foerderprogramme@ulm.de