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Ulmer Energieförderprogramm

Frau, welche eine Heizung bedient

© krefografie, www.stock.adobe.com

Förderstopp seit dem 30. September 2025

Aufgrund ausgeschöpfter Haushaltsmittel werden seit dem 30. September 2025 keine Anträge angenommen. 

Am 25. November beschließt der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung, Bau und Umwelt die Förderrichtlinie für 2026. 2026 stehen deutlich weniger Haushaltsmittel für das Energieförderprogramm zur Verfügung, weshalb Änderungen an den Fördermaßnahmen vorgenommen werden müssen.

Ab dem 01. Januar 2026 können Anträge unter den neuen Richtlinie gestellt werden. Die Verwaltung hat eine Übergangslösung für Vorhaben, die vor dem 5. September bzw. 30. September beauftragt wurden, erarbeitet. Am 25. November entscheidet der Fachbereichsausschuss über die Übergangslösung. Sollte es zu einem Beschluss kommen, werden am 26. November Details, auch zur Antragsstellung, hier veröffentlicht.

Um sich in der Vielzahl von Förderungen zurechtzufinden, die auf Landes- und Bundesebene angeboten werden, bietet sich die Nutzung einer Förderdatenbank an: EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes, der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, oder direkt auf der Seite der Fördermittelgeber, der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, der L-Bank. Umfassende Informationen finden sich auch auf der Seite Zukunft Altbau der Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg.