Ulmer Energieförderprogramm
Neue Anträge für das
novellierte Energieförderprogramm 2024 können jetzt gestellt werden.
Wichtiger Hinweis: Für eine Förderung müssen alle
Bedingungen des Leitfadens eingehalten werden. Dieser befindet sich auf dieser
Seite unter "Downloads". Die Anträge und die erforderlichen
Unterlagen (in deutscher Sprache) sind innerhalb
von drei Monaten nach Umsetzung der Maßnahmen vorzulegen. Das Datum der
Schlussrechnung der durchgeführten Maßnahme ist ausschlaggebend. Bei
Nichteinhalten dieser Frist erfolgt keine Förderung. Es bedarf und erfolgt keine Überprüfung der
Dokumente vor Umsetzung der Maßnahme. Anträge sind unter folgender E-Mail-Adresse
einzureichen:
foerderprogramme@ulm.de
Die Förderrichtlinie der Stadt Ulm wurde im Jahr 1991 ins
Leben gerufen und hatte zu diesem Zeitpunkt eine Vorreiterrolle zur Förderung
von Energiesparmaßnahmen an Gebäuden, bei der rationellen Energieanwendung und
dem Einsatz erneuerbarer Energien. Das städtische Förderprogramm ist damit seit
nunmehr 30 Jahren ein wirkungsvoller Baustein der städtischen
Klimaschutzstrategie. Insgesamt wurden 8,5 Millionen Euro an Ulmer Bauherrinnen
und Bauherren ausbezahlt.
Da sich Förderungen des Landes und des Bundes regelmäßig
ändern, passt sich auch das Ulmer Energieförderprogramm an aktuelle
Rahmenbedingungen an. Ein weiterer Aspekt der Förderung ist die Unterstützung
von innovativen Techniken, die noch nicht im Fokus der Förderung auf Landes-
und Bundesebene stehen. Die Novellierung wurde am 14. November 2023 in der
Fachbereichsausschusssitzung Stadtentwicklung Bau und Umwelt beschlossen und
ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Folgende Maßnahmen
werden gefördert:
1. Qualitätssicherung
1) Baubegleitung durch Sachverständige im Baubestand (50%
bis 5.000 €)
2. Energieeinsparung
im Wohnungsbau
2.a) Nachwachsende Dämmstoffe (20 € je m² Dämmfläche)
2.b) Bau Plusenergie-Haus (70 € je m² Wohnfläche)
2.c) Neubau Holzhaus (20 € je m² Bauteilfläche)
3. Rationelle
Energieanwendung
3.a) Umstellung Ölheizung auf regenerative Quellen,
Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz (5.000 €)
3.b) Umstellung Gasheizung auf regenerative Quellen,
Wärmepumpe oder Anschluss an Wärmenetz (3.000 €)
3.c) Solarthermiebonus (1.000 €)
3.d) Haushaltsgeräte für InhaberInnen einer LobbyCard (50%
bis zu 150 € je Gerät)
4. Nutzung
regenerativer Energien
4.a) Gebäudeintegrierte Photovoltaik (GIPV) an Wohn- und
Bürogebäuden (400 € je kWp)
4.b) Dach- und Fassadenphotovoltaik im Gebäudebestand und
als Parkplatzüberdachung (75 € je kWp)
4.c) Prüfung von bestehenden Photovoltaik- und
Solarthermieanlagen (50 % bis zu 500 €)
4.d) Stecker-PV-Anlagen (50 % bis zu 150 € je Wohneinheit)
4.e) Mieterstrommodell (150 € je kWp)
5.
Demonstrationsvorhaben
5.) Sonstige Anlagen, Klimaschutzprojekte, Maßnahmen und
Kampagnen (Zuschusshöhe wird einzelfallabhängig festgesetzt)
Zu Beginn der 1990er Jahre standen die Förderung von Solarenergie und Gebäudedämmung im Vordergrund. Im Laufe der Zeit wurden kontinuierlich Anpassungen vorgenommen, um den zeitgemäßen Ansprüchen für Ulm gerecht zu werden. Nachdem die Bundesprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Installation von Photovoltaikanlagen (PV) in der Breite förderten, wurde diese Technologie durch das Ulmer Förderprogramm nach 20 Jahren nur noch bei der gebäudeintegrierten PV gefördert. Dennoch bieten Dachflächen, einsehbar im städtischen Solardachkataster, ein großes Potential zur regenerativen Stromerzeugung in der Stadt. Aufgrund dessen wurde im Sommer 2020 sowohl eine PV-Pflicht auf privaten Neubauten beschlossen, als auch die Förderung von PV Anlagen im Bestand wieder in das Energieförderprogramm aufgenommen.
Um im Bereich Wärme die CO2-Emissionen deutlich zu reduzieren, wird besonders die Umstellung von Ölheizkesseln zu Anschlüssen an das Fernwärmenetz gefördert. Die Emissionen des Wärmebezugs über Fernwärme verglichen mit einem Ölkessel sind mehr als vierfach geringer. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von knapp fünf Tonnen CO2 bei einem Einfamilienhaus mit einem jährlichen Endwärmebedarf von 20.000 kWh. Diese Unterstützungen sind wichtige Bausteine zur Einhaltung der Klimaschutzziele.
Um sich in der Vielzahl von Förderungen zurechtzufinden, die auf Landes- und Bundesebene angeboten werden, bietet sich die Nutzung einer Förderdatenbank an: EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes, der Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, oder direkt auf der Seite der Fördermittelgeber, dem Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, der L-Bank. Insbesondere wird auf die Landesförderung Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher hingewiesen, bei welcher die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage erforderlich ist und mit städtischen Förderungen kombiniert werden kann. Umfassende Informationen finden sich auch auf der Seite Zukunft Altbau der Klimaschutz und Energieagentur Baden-Württemberg.