Jugendhilfe im Strafverfahren
Jugendgerichtshilfe
Die Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe sind im Jugendgerichtsgesetz geregelt. Der erzieherische Gedanke steht hierbei im Vordergrund.
Wir beraten strafunmündige Kinder sowie deren Familien. Wir werden immer dann tätig, wenn Jugendliche zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahren oder Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren ein strafrechtliches Verfahren anhängig haben. Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist in den gesamten Ablauf des Verfahrens eingebunden. Sie nimmt hierbei eine neutrale Stellung ein.
Wir beraten im Interesse des jungen Menschen und auf freiwilliger Basis. Jugendhilfe im Strafverfahren ist kostenlos.
Unsere
Angebote:
Wir BERATEN vor, während und nach dem Strafverfahren.
Wir PRÜFEN, ob Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen.
Wir
HELFEN, wenn es um die Bewältigung von persönlichen Problemen geht.
Wir INFORMIEREN über Gesetze, Verfahren und Folgen.
Wir FÜHREN Diversionsverfahren der Staatsanwaltschaft DURCH.
Wir NEHMEN TEIL an Gerichtsverhandlungen und bringen soziale und erzieherische Gesichtspunkte ein.
Wir schreiben SOZIALPÄDAGOGISCHE Stellungnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung und zu den Lebensumständen.
Wir VERMITTELN und ÜBERWACHEN Auflagen und Weisungen.
Wir BETREUEN während Untersuchungs-Haft und Strafvollzug.
Das Polizeipräsidium Ulm, die Staatsanwaltschaft Ulm und die Stadt Ulm haben in Kooperation das "Haus des Jugendrechts Ulm" gegründet, das seit 2020 besteht und in der Schaffnerstraße 3 ansässig ist. Nähere Informationen: Haus des Jugendrechts
Wir sind zuständig für:
Sabina Seibold: |
Weststadt (ohne Wagnerstraße/Römerstraße/Söflingerstraße/ Sedanstraße) |
Marie Müller: |
Stadtmitte / Oststadt und Söflingen |
Theresa Diesch: | Wiblingen mit Donaustetten, Gögglingen, Unterweiler |
Sandy Gabriel: |
Böfingen mit Mähringen, Lehr, Jungingen und ohne festen Wohnsitz |
Sarah Mayfield: |
Eselsberg und Grimmelfingen, Einsingen, Eggingen, Ermingen und Wagnerstraße/ Römerstraße/ Söflingerstraße/ Sedanstraße |