Genehmigungspflichtige Anlagen

Laut Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen Errichtung und Betrieb von Anlagen, die besonders geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit/ die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder zu belästigen, immissionsschutzrechtlich genehmigt werden... Weiter