Gehwegparken

Parken auf Gehwegen gefährdet oft die schwächsten Verkehrsteilnehmenden. Menschen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren können zugeparkte Gehwege nur eingeschränkt nutzen oder kommen überhaupt nicht mehr durch. Die Stadt Ulm war in der Vergangenheit sehr kulant bei der Ahndung illegalen Gehwegparkens. Im Sinne der Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit besteht jedoch Handlungsbedarf. Deshalb wird illegales Gehwegparken künftig mit Bußgeldern geahndet. Weiter