Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel 2025 für
die Städte Ulm und Neu-Ulm löst ab
dem 12. November 2025 den bisherigen
Mietspiegel 2023 ab.
Die Fortschreibung wurde auf Grundlage
des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, vom EMA-Institut
für empirische Marktanalysen im Auftrag der Städte Ulm und Neu-Ulm
durchgeführt.
Diese wurde durch Zustimmung der
Interessenvertretungen:
- Mieterverein Ulm/Neu-Ulm e. V.
- Haus- und Grundeigentümer-Verein e.V.
Ulm
- Haus- und Grundbesitzerverband
Neu-Ulm und Umgebung e. V.
nach § 558c und § 558d Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) anerkannt.
Ein besonderer Dank gilt allen
Beteiligten, die an der Fortschreibung mitgewirkt haben.
Die durchschnittliche Nettomiete in Ulm
und Neu-Ulm unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen liegt bei 9,82 € pro
Quadratmeter, was einem Anstieg
von 4,55 % im Vergleich zum Mietspiegel
2023 entspricht.
Der Mietspiegel dient als wichtige
Grundlage für Mieter*innen und Vermieter*innen, um ein transparentes Mietverhältnis
in beiden Städten sicherzustellen.
Wie gewohnt steht Ihnen der Mietspiegel
als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung. Zusätzlich bieten wir Ihnen unseren
Online-Mietenrechner an, mit dem Sie bequem die ortsübliche Vergleichsmiete
ermitteln können.
Mietspiegel
2025: Mietspiegel 2025 (7,77 MB, pdf)
Mietenrechner: https://online-mietspiegel.de/ulm_neu-ulm/
Die Stadt Ulm erstellt seit 1974 in Zusammenarbeit mit verschiedenen
Interessenvertretungen und den Wohnungsgesellschaften Mietspiegel.
Im "Einfachen Mietspiegel" wurden die Kriterien Lage, Art,
Ausstattung und Beschaffenheit einer Wohnung in der Bandbreite der
Vergleichsmieten abgedeckt.
Im "qualifizierten Mietspiegel", der 2015 erstmals aufgestellt
wurde, hingegen werden diese Wohnwertkriterien durch Zu- und Abschläge
dargestellt.
Nur jene Wohnwertkriterien führen zu Zu- und Abschlägen, welche
statistisch einen gesicherten Einfluss auf den Mietpreis haben.
Der qualifizierte Mietspiegel wurde im Jahr 2023 auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Dieser muss nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben werden. Das EMA-Institut für empirische Marktanalysen hat im Auftrag der Städte Ulm und Neu-Ulm die Fortschreibung des Mietspiegels 2025 auf Grundlage des Preisindexes durchgeführt und gilt ab dem 12.11.2025 für zwei Jahre bis 11.11.2027.