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Änderung der Straßenbenennung "Heilmeyersteige"

Bushaltestelle in der Heilmeyersteige

Der Gemeinderat der Stadt Ulm hat in der Sitzung vom 17.07.2019 beschlossen, die "Heilmeyersteige" umzubenennen. Der neue Name der Straße steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.

Allgemein gilt, dass der Straßenname vornehmlich der Orientierung dient. Er soll gewährleisten, dass innerhalb eines Gemeindegebiets der gewünschte Bestimmungsort eindeutig bezeichnet und aufgesucht werden kann. Grundsätzlich besteht die Pflicht öffentliche Straßen zu benennen.

Umbenennungsmotive können die Aufhebung irreführender Namen, der Wunsch eine Person zu ehren oder sonstige Gestaltungsziele sein. Das im Einzelfall maßgebliche Änderungsmotiv ist mit den aus der Ordnungsfunktion des Namens und der Vermeidung unnötiger Belastungen für Dritte resultierenden Gründen für die Beibehaltung des bisherigen Namens abzuwägen. Benachteiligungen oder Belastungen entstehen z.B. bei für Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straße durch Änderung der Ausweispapiere, Visitenkarten usw.

Betroffene haben kein gesetzlich verankertes Mitspracherecht bei der Neu- und Umbenennung einer Straße. Es besteht jedoch ein einklagbares Recht auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung.

Neue Erkenntnisse zur Biografie des Gründungsrektors der Universität Ulm, Prof. Dr. Ludwig Heilmeyer (1899-1969), haben zu einer Diskussion und einer kritischen Betrachtung seiner Rolle im Nationalsozialismus und seines Umgangs mit NS-Verbrechen nach 1945 geführt. In Freiburg hat der Gemeinderat am 27.11.2017 aufgrund der Empfehlungen einer von ihm eingesetzten Expertenkommission die Umbenennung des „Ludwig-Heilmeyer-Wegs“ im Freiburger Stadtteil Rieselfeld in „George de Hevesy-Weg“ beschlossen und im Mai 2018 vollzogen. Da seit 1978 in Ulm die Heilmeyersteige nach Ludwig Heilmeyer benannt ist (Themengruppe Ulmer Mediziner), entstand auch hier eine Diskussion zum Umgang mit dem belasteten Namensgeber. Bereits am 21.11.2017 war dies Gegenstand einer Informationsveranstaltung der Stadt Ulm in Kooperation mit dem Dokumentationszentrum Oberer Kuhberg und Herrn Prof. Florian Steger (Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin, Universität Ulm).

Ergänzend wurde bei Univ.-Prof. Dr. Florian Steger eine schriftliche Stellungnahme über Ludwig Heilmeyer eingeholt, die auch die Frage nach der potentiellen Umbenennung der Ulmer Heilmeyersteige beinhaltet. Zusammenfassend stellt Univ.-Prof. Dr. Florian Steger fest:

Nimmt man die Würdigung der Biographie Ludwig Heilmeyers zusammen, kann keine Vorbildfunktion erkannt werden. In Anbetracht der kritischen Würdigung seiner Biographie sind vorbildliche Charaktereigenschaften Heilmeyers nicht zu erkennen. Sollten sich künftige Generationen an einem Opportunisten wie Heilmeyer wirklich ein Vorbild nehmen? Die Kriterien für eine Umbenennung sind damit also reichlich erfüllt.

Damit komme ich zu der Einschätzung, dass es sich bei Ludwig Heilmeyer um eine historische Persönlichkeit handelt, die keineswegs als vorbildlich gelten kann. Vielmehr sind schön während des Nationalsozialismus, aber auch für die frühe Bundesrepublik erhebliche Belastungen seiner Person zu konstatieren. Insofern erachte ich die Umbenennung der Heilmeyersteige in Ulm für eindeutig gerechtfertigt. Alle anderen Optionen des Umgangs mit Straßennahmen belasteter Persönlichkeiten scheinen mir für Ludwig Heilmeyer nicht infrage zu kommen. Gerade die mittlerweile lang andauernde Diskussion um dessen Person sollte dafür gesorgt haben, dass man sich seiner Person auch künftig erinnert. Zudem hat Heilmeyer umfangreich publiziert, vielfach Ehrungen erhalten, und es gibt auch eine Reihe biographischer Arbeiten über seine Person. Die Straßenumbenennung würde also keineswegs die Erinnerung an Ludwig Heilmeyer löschen. Vielmehr würde hierdurch zum Ausdruck gebracht werden, dass die Stadt Ulm in einem langen demokratischen Prozess zu der Überzeugung gekommen ist, dass Ludwig Heilmeyer bei einer kritischen Betrachtung und unter Hinzunahme wissenschaftlicher Expertise keinen Vorbildcharakter hat und nach ihm keine Ulmer Straße mehr benannt sein sollte.

Der Gemeinderat sieht die festgelegten Kriterien für eine Umbenennung erfüllt und hat daher das Verfahren zur Umbenunnung eingeleitet.

Sie als betroffene Anlieger/in oder Grundstückseigentümer/in haben bis zum 31.10.2019 nun die Möglichkeit Ihre Belange im Rahmen der Umbenennung vorzubringen. Diese werden durch die Abteilung Vermessung gesammelt und dann dem Gemeinderat vorgelegt, damit diese bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden können.

Wenn der Gemeinderat im Rahmen der Ermessensentscheidung die Umbenennung beschließt soll diese im Dezember 2020 im Rahmen des Fahrplanwechsels umgesetzt werden.

Sie können Ihre Belange bei der Abteilung Vermessung der Stadt Ulm vorbringen.

Alle Leistungen der Stadt Ulm, die im Zusammenhang mit der Umbenennung stehen, werden gebührenfrei erbracht. Dies sind unter Anderem:

  • Adressänderung Personalausweis / eAT (Aufkleber)
  • KfZ-Zulassung: Änderung der Halterdaten
  • Anwohnerparkausweise

Im Reisepass/Kinderreisepass ist keine Änderung notwendig.