Landtagswahl 2026

Parteien und Enzelbewerbende des Wahlkreises 64 erhalten die Dokumente zur Einreichung der Wahlvorschläge auf Anfrage beim Wahlamt der Stadt Ulm.
Bis zur Verabschiedung der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Landtagswahlgesetzes (Landeswahlordnung - LWO) sind diese unter Vorbehalt.
Die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge endet am 23.12.2025 um 18 Uhr.
Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung, sodass etwaige Mängel rechtzeitig behoben werden können.
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 09.01.2026.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden rechtzeitig ausgetragen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal mit.
Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wählende, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr finden, können im Wahllokal auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person auch tatsächlich in das Wählverzeichnis eingetragen ist und in „ihrem üblichen“ Wahllokal zur Wahl geht. Das richtige Wahllokal finden Sie hier: Wahllokalfinder.
Wählen kurz nach dem Umzug
Wahlberechtigte, die zwischen dem 25.01. und dem 15.02.2026 nach Ulm zuziehen werden nur auf Antrag (bei der Anmeldung oder auf Anfrage beim Wahlamt) in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
Alle Wahlberechtigten, die nach dem 15.02.2026 nach Ulm zuziehen oder innerhalb Ulms umziehen verbleiben in ihrem jeweiligen Herkunftswahlbezirk bzw. Fortzugsgemeinde. Sie können dort an der Urnenwahl teilnehmen oder einen Wahlschein beantragen.