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Landtagswahl 2026

Das Haus des Landtags in Stuttgart

© iStock.com/Simon Dux

Das Haus des Landtags in Stuttgart

Am 8. März 2026 wird in Baden-Württemberg und damit auch im Wahlkreis 64 Ulm der neue Landtag gewählt. Sie können entweder im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. Hier finden Sie die wichtigsten Infos im Überblick.

© Landeszentrale für politische Bildung BW

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl: Landeszentrale für politische Bildung

Hintergrundinformationen zum Landtag Website des Landtags

Änderung der Wahlbezirkseinteilung
Die Wahlbezirkseinteilung hat sich seit der letzten Wahl im Stadtkreis Ulm geändert.
Der jeweilige Wahlbezirk für die Landtagswahl am 08.03.2026 wird auf den Wahlbenachrichtigungen mitgeteilt.

Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis spätestens 15.02.2026 ausgetragen. Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung am Wahltag ins Wahllokal mit.

Wählen ohne Wahlbenachrichtigung
Wählende, die ihren Wahlbenachrichtigungsbrief nicht mehr finden, können im Wahllokal auch unter Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) wählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Person auch tatsächlich in das Wählverzeichnis eingetragen ist und in „ihrem üblichen“ Wahllokal zur Wahl geht. Das richtige Wahllokal finden Sie hier: Wahllokalfinder.

Wählen kurz nach dem Umzug

Wahlberechtigte, die zwischen dem 25.01. und dem 15.02.2026 nach Ulm zuziehen, werden nur auf Antrag (bei der Anmeldung oder auf Anfrage beim Wahlamt) in das Wählerverzeichnis aufgenommen.

Alle Wahlberechtigten, die nach dem 15.02.2026 nach Ulm zuziehen oder innerhalb Ulms umziehen verbleiben in ihrem jeweiligen Herkunftswahlbezirk bzw. Fortzugsgemeinde. Sie können dort an der Urnenwahl teilnehmen oder einen Wahlschein beantragen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr folgendermaßen beantragt werden:

  • Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (per Post, bitte selbst freimachen)
  • Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • Die Beantragung über das Internet endet aus organisatorischen Gründen bereits am Dienstag, 03.03.2026, um 12:00 Uhr. Da eine Zustellung mit der Post dann aus Zeitgründen nicht sichergestellt werden kann, sollten am bzw. ab 03.03. beantragte Briefwahlunterlagen persönlich bei den Bürgerdiensten in der Olgastraße 66 abgeholt werden.

 

Der Antrag auf Briefwahl kann in folgenden Einrichtungen zu den jeweiligen. Öffnungszeiten persönlich gestellt werden:

  • Wahlschalter im Erdgeschoss der Bürgerdienste, Olgastraße 66 (auch samstags im Februar von 8.30 bis 13 Uhr geöffnet)
  • Ortsverwaltungen
  • Dienstleistungszentren

Personen, die ihren Antrag persönlich stellen, müssen einen gültigen Ausweis oder die Wahlbenachrichtigung dabeihaben. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur mit Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält eine solche Vollmacht.

Die telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht möglich.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt eingegangen sein bzw. im dortigen Briefkasten (Eingang Olgastraße 66) eingeworfen worden sein. Später eingehende Briefe werden nicht mehr berücksichtigt! Die Briefwahlunterlagen können nicht in einem Wahllokal abgegeben werden.
Wahlbriefe, die mit der Deutschen Post AG versandt werden, sollten deshalb spätestens am Donnerstag, 05.03.2026, abgeschickt werden. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass die Wahlbriefe noch rechtzeitig bis zum Wahltag beim Wahlamt eingehen.

Weitere Informationen zur Briefwahl finden sie hier: Briefwahl beantragen

Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird – ebenfalls kostenlos – eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Wahlgebiet

Der Wahlkreis 64 Ulm beinhaltet neben dem Stadtkreis Ulm die Gemeinden/Städte Balzheim, Blaustein, Dietenheim, Erbach, Hüttisheim, Illerkirchberg, Illerrieden, Schnürpflingen und Staig des Alb-Donau-Kreises.

Wahlberechtigte 2026

Stadtkreis Ulm   ca. 84.500
 Kreisgemeinden  ca. 39.300
 Wahlkreis 64 insgesamt  ca. 123.800

 

Anzahl der Wahlbezirke 2026

   Urne  Brief  gesamt
 Stadtkreis Ulm  94  59  153
 Kreisgemeinden  43  20  63

Die Wahlergebnisse werden wie immer im Internet unter www.ulm.de veröffentlicht.

Mit dem vorläufigen Endergebnis ist voraussichtlich gegen 21:00 Uhr zu rechen.
Im oben genannten Link sind auch Downloads der Ergebnisse möglich.