Bewohnerparkausweis beantragen
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm
Telefon: +49 731 161 6691+49 731 161 6691
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
- 01. Bestätigung des Fahrzeughalters über den hauptsächlichen Nutzer des Fahrzeuges
- 02. Stadtkarte Parken in Ulm gesamt ab 01.02.2026
- 03. Karte Parken Zone A
- 04. Karte Parken Zone B
- 05. Karte Parken Zone C
- 06. Karte Bewohnerparkbereich D
- 07. Karte Bewohnerparkbereich E
- 08. Karte Bewohnerparkbereich F
- 09. Karte Bewohnerparkbereich G
- 10. Karte Bewohnerparkbereich H
Online-Services:
Anwohnerparkausweis beantragenDer Online-Antrag erfolgt über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg, service-bw. Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und eingereicht haben wird er von der zuständigen Stelle geprüft. Sollten Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Aufforderung, den Antrag online zu bezahlen. Die Zahlung kann mit giropay, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Nachdem Sie die Zahlung durchgeführt haben, wird der Bewohnerparkausweis ausgestellt und postalisch an Sie versandt.
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.
Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.