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Bewohnerparkausweis beantragen

Zuständige Stelle
Servicestelle Parkausweise
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6691+49 731 161 6691
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Formulare Beschreibung

Online-Services:

Anwohnerparkausweis beantragen

Der Online-Antrag erfolgt über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg, service-bw. Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt und eingereicht haben wird er von der zuständigen Stelle geprüft. Sollten Sie die Vorraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Aufforderung, den Antrag online zu bezahlen. Die Zahlung kann mit giropay, Kreditkarte oder PayPal erfolgen. Nachdem Sie die Zahlung durchgeführt haben, wird der Bewohnerparkausweis ausgestellt und postalisch an Sie versandt.

Vor allem in größeren Städten ist in manchen Wohngebieten das Parken nur mit dem Bewohnerparkausweis erlaubt. Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten. Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Durch dieses System werden die Bewohnerinnen und Bewohner bei der Vergabe von Parkplätzen gegenüber anderen Autofahrerinnen und Autofahrern bevorrechtigt.

Stellplätze für Menschen mit Behinderungen sind von dieser Regelung ausgenommen.