Wahlhelfer werden
Am Wahltag werden Wahlhelfer und Wahlhelferinnen im Wahllokal eingesetzt. Zu ihren Aufgaben als Mitglieder der Wahlvorstände oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl zählen beispielsweise:
- Ausgabe der Stimmzettel
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
- Mitarbeit bei der Ermittlung des Wahlergebnisses
Wahlhelfer oder Wahlhelferinnen
- müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist und
- sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen.
Olgastraße 66
89073 Ulm
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