Rechtliche Grundlage für den Katastrophenschutz ist das Landeskatastrophenschutzgesetz (LKatSG). Das SG 5 Feuerwehr und Katastrophenschutz nimmt die Aufgaben der Stadt Ulm als untere Katastrophenschutzbehörde wahr. Die Aufgaben sind insbesondere:
Zu untersuchen, welche Katastrophengefahren drohen die zur Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräfte und Gerätschaften zu erfassen. Katastrophen-, Alarm- und Einsatzpläne zu erstellen und fortzuschreiben. Die mitwirkenden Katastrophenschutzorganisationen bei der Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung ihrer Einheiten zu unterstützen sowie regelmäßig Übungen durchzuführen
Zur Katastrophenbekämpfung stehen je nach Gefahren- und Schadenslage Einsatzkräfte der Feuerwehr, des THW, des ASB, des DRK, der DLRG und der Rettungshundestaffel für die Bereiche Brand- und ABC-Schutz, Bergung und Instandsetzung, Sanitäts- und Betreuungswesen zur Verfügung.
Allgemeine Öffnungszeit
Mo 08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Di 08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Mi 08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Do 08:00-12:00 und 14:00-15:30 Uhr
Fr 08:00-12:00 Uhr