Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Beschreibung
Zuständige Stelle
Formulare
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645 471 gebührenfrei
Fax: 0721 / 150-3191
E-Mail senden
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