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Wohnberechtigungsschein beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Terminvereinbarung im Verwaltungsgebaeude Stadt Ulm Muenchnerstrasse 2 89073 Ulm

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein gilt auch für Ihre Haushaltsangehörigen.

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag für eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Zuständige Stelle
Stadtplanung, Umwelt, Baurecht - Verwaltung, Haushalt, Wohnen
Hausanschrift:
Münchner Straße 2
89073 Ulm
Postfach:
89070 Ulm

Telefon: +49 731 161 6098+49 731 161 6098 (Wohnraumförderung)
Telefon: +49 731 161 6099+49 731 161 6099 (Wohngeld)
Telefon: +49 731 161 6101+49 731 161 6101 (Geschäftszimmer SUB)
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