Privathochschulen - staatliche Anerkennung beantragen
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Sie möchten eine nicht staatliche Bildungseinrichtung als Hochschule errichten und betreiben? Dafür müssen Sie die staatliche Anerkennung beantragen. Mit der staatlichen Anerkennung darf die Hochschule im Rahmen der Anerkennung
- Hochschulprüfungen abnehmen,
- Abschlussgrade (Bachelor, Master) verleihen und
- Zeugnisse erteilen.
Hinweis: Ausländische Bildungseinrichtungen ohne staatliche Anerkennung im Herkunftsstaat, die eine Niederlassung in Baden-Württemberg gründen möchten, müssen ebenfalls eine staatliche Anerkennung beantragen. Ausländische Hochschulen aus EU-Mitgliedstaaten müssen keine Anerkennung beantragen. Hier ist jedoch die Anzeigepflicht nach § 72a LHG zu beachten.
Staatlich anerkannte Hochschulen müssen in ihrem Namen einen der folgenden Zusätze tragen:
- "staatlich anerkannte Hochschule"
- "staatliche anerkannte Hochschule für angewandte Wissenschaften"
Hinweis: Als Träger von staatlich anerkannten Hochschulen haben Sie keinen Anspruch auf staatliche Finanzhilfe.
Königstr. 46
70173 Stuttgart
Telefon: 0711-279-00711-279-0
Fax: 0711-279-3080
De-Mail: poststelle@mwk.bwl.de-mail.de
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