Navigation und Service

Springe direkt zu:

Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bei Nebenverdienst angeben

Beschreibung

Beginnen Sie ein zweites Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis bezeichnen möchten. Das gleiche gilt, wenn Sie bereits in zwei oder mehr Arbeitsverhältnissen stehen und ein weiteres hinzukommt.

Der Arbeitslohn aus dem Arbeitsverhältnis, das Sie als Ihr erstes Arbeitsverhältnis benennen, wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert. Alle weiteren Arbeitslöhne werden nach Steuerklasse VI besteuert. Diese werden auch als weitere Arbeitsverhältnisse bezeichnet.

Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI sollte beim niedrigeren Arbeitslohn beziehungsweise den niedrigeren Arbeitslöhnen erfolgen.

Zuständige Stelle

Ihr neuer Arbeitgeber