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Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen

Beschreibung

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.

Zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

De-Mail: poststelle@um.bwl.de-mail.de
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