Navigation und Service

Springe direkt zu:

Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen

Zuständige Stelle
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart

De-Mail: poststelle@um.bwl.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Beschreibung

Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:

  • sicher
  • preisgünstig
  • verbraucherfreundlich
  • effizient
  • umweltverträglich

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.