Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
Zuständige Stelle
Beschreibung
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
De-Mail: poststelle@um.bwl.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Kernerplatz 9
70182 Stuttgart
De-Mail: poststelle@um.bwl.de-mail.de
E-Mail senden
Sichere Servicekonto-Nachricht senden
- Rechtsbehelf
- Voraussetzungen
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Bearbeitungsdauer
- Vertiefende Informationen
- Hinweise
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Leistungsfähige und zuverlässige Energieversorgungsnetze sind Voraussetzung für eine Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas. Die Versorgung soll folgenden Anforderungen genügen:
- sicher
- preisgünstig
- verbraucherfreundlich
- effizient
- umweltverträglich
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes muss genehmigt werden. Eine Genehmigung ist für jedes einzelne Netz erforderlich. Die räumliche Abgrenzung wird bei einem Verteilernetz durch das jeweilige Konzessionsgebiet bestimmt.