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Unterhaltsvorschuss

Wir informieren, beraten und unterstützen alleinerziehende Eltern bei der Feststellung von Vaterschaften und der Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Im Bereich Unterhaltsvorschuss leisten wir für Kinder bis 18 Jahren Unterhalt als Vorschuss in Fällen, in denen der unterhaltsverpflichtete Elternteil keinen Unterhalt leistet.

Darüber hinaus übernehmen wir im Bereich Amtsvormundschaft die elterliche Sorge für Kinder und Jugendliche, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihr Sorgerecht auszuüben.
Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen, Erklärungen zur gemeinsamen Sorge und Unterhaltsverpflichtungen und beglaubigen Vorsorgevollmachten.

Unsere Angebote

  • „Beratung und Unterstützung für alleinerziehende Eltern bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhalt
  • Unterhaltsgewährung als Vorschuss im Rahmen des Unterhaltsvorschussgesetzes für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Führen von Beistandschaften für Kinder alleinerziehender Elternteile zur Geltendmachung und Durchsetzung gesetzlicher Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder
  • Beratung von jungen Volljährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bezüglich Unterhaltsansprüchen
  • Kostenfreie Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen und Erklärungen zur gemeinsamen Sorge (jeweils sowohl vor als auch nach Geburt des Kindes); kostenfreie Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
  • Beglaubigung von Vorsorgevollmachten (gegen Gebühr)