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Unterhaltsvorschuss beantragen

Beschreibung

Online-Services:

Online beantragen

Die meisten Online-Anträge können Sie über das Serviceportal des Landes Baden‐Württemberg www.service‐bw.de einreichen.

Für die Nutzung müssen Sie ein persönliches Servicekonto einrichten.

Für Kinder von Alleinerziehenden besteht gegebenfalls Anspruch auf einen staatlichen Unterhaltsvorschuss. Dies ist dann der Fall, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Er beträgt ab dem 01.01.2025 monatlich

  • für Kinder unter sechs Jahren: EUR 227,00
  • für Kinder von sechs bis elf Jahren: EUR 299,00
  • für Kinder zwischen zwölf und siebzehn Jahren: EUR 394,00

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss endet spätestens, wenn das Kind achtzehn Jahre alt wird.

Hinweis: Die auszahlende Stelle fordert die Unterhaltsvorschussleistungen von der unterhaltspflichtigen Person zurück.

Zuständige Stelle
Beistandschaften und Amtsvormundschaften/Unterhaltsvorschusskasse (BAV/UVK)
Schwambergerstraße 3+5
89073 Ulm

Telefon: +49 731 161 5516+49 731 161 5516
Telefon: +49 731 161 5517+49 731 161 5517
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