Gesundheitsamt verfügt Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Alb-Donau-Kreis hat heute (12. April 2021) per Allgemeinverfügung Ausgangsbeschränkungen für den Stadtkreis Ulm für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Sie treten am Mittwoch, 14. April um 0 Uhr in Kraft, werden also in der Nacht von Dienstag auf Mittwoch rechtswirksam. Rechtsgrundlage für die Verfügung von Ausgangsbeschränkungen ist die Corona-Verordnung des Landes.
Weiter